Pallade Veneta - Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy zum zweiten Mal rechtskräftig verurteilt

Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy zum zweiten Mal rechtskräftig verurteilt


Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy zum zweiten Mal rechtskräftig verurteilt
Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy zum zweiten Mal rechtskräftig verurteilt / Foto: JULIEN DE ROSA - AFP/Archiv

Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy, der bereits mehrfach vor Gericht stand, ist zum zweiten Mal rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das höchste Berufungsgericht, das Kassationsgericht in Paris, bestätigte am Mittwoch die Verurteilung zu einem Jahr Haft wegen des Überziehens seiner Wahlkampfkosten 2012. Ein halbes Jahr davon ist auf Bewährung ausgesetzt, ein halbes Jahr kann umgewandelt werden, etwa durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel.

Textgröße ändern:

Das Kassationsgericht befasst sich nicht mit den Vorwürfen, sondern prüft lediglich, ob es Verfahrensfehler gegeben hat. Sarkozy hatte damals die Obergrenze für Wahlkampfkosten von 22,5 Millionen Euro um knapp das Doppelte überschritten. Die Eventfirma Bygmalion, die der Affäre ihren Namen gab, hatte dies durch fiktive Rechnungen an Sarkozys Partei verschleiert.

Sarkozy war im Dezember 2024 bereits wegen versuchter Richterbestechung rechtskräftig zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden, die durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel verbüßt werden musste. Aus Altersgründen musste er diese nur drei Monate lang tragen.

Im September war der 70-jährige Ex-Präsident wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung in der Affäre um libysche Wahlkampfgelder zu fünf Jahren Haft mit sofortiger Vollstreckung verurteilt worden. Nach drei Wochen im Gefängnis wurde er Anfang November vorzeitig entlassen. Das Berufungsverfahren in dieser Angelegenheit ist für Frühjahr 2026 geplant.

P.Colombo--PV

Empfohlen

Dschihadisten und Tuareg-Rebellen bekennen sich zu gemeinsamen Angriffen auf Armee in Mali

In Mali haben mit dem Terrornetzwerk Al-Kaida verbündete Dschihadisten nach eigenen Angaben gemeinsam mit der Tuareg-Rebellengruppe FLA Angriffe auf die Armee gestartet. "Gemeinsam führen wir eine wahrhaftige Transformation aus, im Dienste der Religion, des Landes und des Volkes", erklärte die Gruppe zur Unterstützung des Islam und der Muslime (JNIM) am Samstag. In Malis Hauptstadt Bamako und weiteren Städten des westafrikanischen Krisenstaates war es zuvor zu heftigen Gefechten zwischen der Armee und bewaffneten Angreifern gekommen.

Schüsse bei Korrespondenten-Dinner mit Trump: Mutmaßlicher Täter festgenommen

Wegen eines Schusswaffenangriffs während seiner Teilnahme am traditionellen Korrespondenten-Dinner in Washington ist US-Präsident Donald Trump am Samstagabend (Ortszeit) eilig in Sicherheit gebracht worden. Der mutmaßliche Schütze wurde vor Ort festgenommen, Trump warf ihm Mordabsichten vor, die der Mann offenbar als "einsamer Wolf" verfolgt habe. Der Angriff hatte sich in einem Kontrollbereich außerhalb des Festsaals ereignet, in dem sich Trump mit seiner Frau Melania befand.

Energiekrise durch Iran-Krieg: Bundestagsvize Nouripour besucht Saudi-Arabien und Emirate

Angesichts der Energiekrise infolge des Iran-Kriegs ist Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) zu einer Reise nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate aufgebrochen. Nouripour sei in der saudiarabischen Hauptstadt Riad eingetroffen, teilte sein Büro am Sonntag mit. Auf seiner Reise wolle er sich "über die Lage in der Region und insbesondere über die Sicherheit der Golfstaaten und die Auswirkungen auf den weltweiten Öl- und Energiemarkt informieren".

US-Präsident Trump: Angreifer hatte mehrere Waffen und wollte töten

Nach dem Schusswaffenangriff beim traditionellen Korrespondenten-Dinner in Washington hat US-Präsident Donald Trump dem mutmaßlichen Täter Mordabsichten vorgeworfen. Der Schütze habe "mehrere Waffen" gehabt und sei ein "Möchtegern-Mörder", sagte Trump am Samstagabend (Ortszeit) bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus etwa zwei Stunden nach dem Vorfall. Der US-Präsident fügte hinzu, nach seinem Eindruck sei der Schütze ein "einsamer Wolf", also ein Einzeltäter.

Textgröße ändern: