Pallade Veneta - Bundesfinanzhof erklärt neue Grundsteuer für rechtens

Bundesfinanzhof erklärt neue Grundsteuer für rechtens


Bundesfinanzhof erklärt neue Grundsteuer für rechtens
Bundesfinanzhof erklärt neue Grundsteuer für rechtens / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Die neue Grundsteuer ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs (BFH) rechtens: Die Münchener Richter wiesen am Mittwoch drei Klagen gegen die Steuer als unbegründet ab. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht komme nicht in Betracht. (Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25)

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Die neue Grundsteuer wird seit Jahresbeginn erhoben. Eine Reform war 2018 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Die frühere Berechnung nach völlig überholten Einheitswerten war demnach mit dem Gleichheitsgebot nicht mehr vereinbar.

Auf dem Prüfstand des BFH stand nun zunächst das sogenannte Bundesmodell, das in elf der 16 Bundesländer genutzt wird. Die Kläger hatten unter anderem eine zu ungenaue und damit zu Ungerechtigkeiten führende Datengrundlage gerügt.

Der BFH urteilte nun, das Grundsteuerreformgesetz sei nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2018 formal und inhaltlich verfassungsgemäß. Gegenstand der Steuer sei "die durch den Grundbesitz vermittelte Fähigkeit einer ertragbringenden Nutzung". Diese werde mit dem Bundesmodell ausreichend realistisch erfasst. Abweichungen seien der Höhe nach "überschaubar". Zudem könnten Eigentümer im Einzelfall geringere Werte nachweisen.

Einer dieser Werte ist der Bodenrichtwert. Hier weiche der ermittelte Wert meist nicht mehr als 20, höchstens aber 30 Prozent vom tatsächlichen Grundstückswert ab. Solche Ungerechtigkeiten seien hinzunehmen, betonte der BFH. Sie seien erforderlich, um die Steuerfestsetzung im Massenverfahren handhabbar zu machen.

Gleiches gelte für die nach dem Mikrozensus 2017 ermittelte pauschalierte Nettokaltmiete. Dies ist ein fiktiv berechneter erzielbarer Mieterlös, der beim Bundesmodell neben dem Grundstückswert maßgeblich in die Höhe der Steuer einfließt. Hier komme es zu Ungerechtigkeiten, weil das Bundesmodell nur nach Gemeinden unterscheide, erklärte der BFH. Innerhalb einer Gemeinde werde selbst in Großstädten wie Berlin nicht differenziert. Dies werde aber durch andere Mechanismen der Berechnung zu großen Teilen ausgeglichen.

Unterstützt worden waren die Kläger vom Eigentümerverband Haus und Grund sowie dem Bund der Steuerzahler. Nach der Urteilsverkündung kündeten beide Verbände in Berlin Verfassungsbeschwerden an. Durch die Reform sei die Grundsteuer "für viele Bürger komplexer, teurer und ungerechter geworden".

Die Länder Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern haben eigene Regelungen getroffen, die auf die Fläche oder den Bodenwert abstellen. Auch dagegen sind noch Klagen beim BFH anhängig.

F.Dodaro--PV

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