Pallade Veneta - Zehn Jahre Haft wegen Millionenbetrugs mit Coronahilfen in Köln

Zehn Jahre Haft wegen Millionenbetrugs mit Coronahilfen in Köln


Zehn Jahre Haft wegen Millionenbetrugs mit Coronahilfen in Köln
Zehn Jahre Haft wegen Millionenbetrugs mit Coronahilfen in Köln / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Das Landgericht Köln hat einen 58-Jährigen wegen eines Millionenbetrugs mit Corona- und Fluthilfen zu zehn Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen gewerbsmäßigen Subventionsbetrugs in zehn Fällen, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Das Urteil wurde demnach im Dezember verkündet.

Textgröße ändern:

Laut Anklage hatte der Mann mit ursprünglich zwei Mitangeklagten zwischen April 2020 und Juni 2024 mehrere Gesellschaften für Geldwäsche betrieben. Für diese Einzelunternehmen stellten sie Anträge auf Corona- und Fluthilfen in Höhe von knapp 2,4 Millionen Euro. Den Behörden gegenüber erweckten sie den Eindruck eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs.

Der 58-Jährige und die beiden ursprünglich Mitangeklagten stellten sich gegenseitig Rechnungen und Liefernachweise zur Verfügung. Laut Urteil veranlasste der 58-Jährige, dass Anteile der gewährten Leistungen mittels Scheinrechnungen auf ein Privatkonto überwiesen wurden. Durch Weiterüberweisungen gelang es, das Geld in den legalen Kreislauf einzuschleusen.

Zudem schloss er eine Transportversicherung für die Lieferung von Cannabispflanzenstoff in Höhe von sechs Millionen Euro ab. Ein gesondert Verfolgter soll dann wie abgesprochen einen Schadensfall verursacht haben. Ein beauftragter Rechtsanwalt forderte die Versicherung zur Zahlung von fünf Millionen Euro auf. Da die Versicherung darauf nicht einging, veranlasste der 58-Jährige eine Klage, um sie zur unberechtigten Zahlung zu bewegen.

Die Verfahren gegen die Mittäterinnen des 58-Jährigen wurden abgetrennt. Bereits im September verurteilte das Landgericht Köln eine von ihnen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Betrugs in neun Fällen und versuchten Betrugs in zwei Fällen. Die zweite Mitangeklagte wurde am vergangenen Donnerstag unter anderem wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug schuldig gesprochen. Von einer Strafe wurde in ihrem Fall aber abgesehen.

G.Riotto--PV

Empfohlen

"FAZ": Deutschland wird weniger Geld aus mehrjährigem EU-Haushalt erhalten

Deutschland wird aus dem nächsten mehrjährigen EU-Haushalt offenbar deutlich weniger Geld erhalten. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Montagsausgabe) unter Berufung auf Berechnungen des Europaparlaments berichtete, sind für den Sieben-Jahres-Zeitraum von 2028 bis 2034 noch 57,3 Milliarden Euro für Deutschland vorgesehen. Dies seien elf Prozent weniger als im letzten Mehrjahres-Budget. Fazit der Zeitung: Damit gehöre Deutschland "zu den großen Verlierern" der Haushaltspläne.

Gericht im Kongo bestätigt Wiederwahl von 82-jährigem Präsidenten Sassou Nguesso

Das Verfassungsgericht der Republik Kongo hat den Sieg von Amtsinhaber Denis Sassou Nguesso bei der Präsidentenwahl bestätigt. Der 82-Jährige habe sich bei dem Urnengang am 15. März knapp 95 Prozent der Stimmen gesichert, teilte das Gericht in der Hauptstadt Brazzaville am späten Samstagabend mit. Die Wahlbeteiligung lag demnach bei 65,9 Prozent.

Palmsonntag: Israelische Polizei untersagt Lateinischem Patriarchen Zugang zu Grabeskirche

Die israelische Polizei hat den Lateinischen Patriarchen von Jerusalem daran gehindert, zum Beginn der Karwoche die Palmsonntagsmesse in der Grabeskirche zu feiern. Pierbattista Pizzaballa sei das Betreten der Grabeskirche in Jerusalem untersagt worden, hieß es in einer Erklärung des Patriarchats. Pizzaballa und dem Kustos im Heiligen Land sei somit die Feier der Palmsonntagsmesse in der Kirche "zum ersten Mal seit Jahrhunderten" verwehrt worden.

Familienministerin Prien will "begleitetes Trinken" ab 14 Jahren abschaffen

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will das "begleitete Trinken" für Jugendliche ab 14 Jahren abschaffen. Wie eine Sprecherin ihres Ministeriums am Sonntag bestätigte, ist dies in einem Referentenentwurf des Ministeriums zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vorgesehen. Damit solle eine Ausnahmeregelung gestrichen werden, die den Kauf und Verzehr von Bier, Wein und Sekt in Begleitung einer sorgeberechtigten Person auch mit 14 oder 15 Jahren erlaubt.

Textgröße ändern: