Pallade Veneta - Duo aus Bayern soll hunderten Studierenden zu illegalem Aufenthalt verholfen haben

Duo aus Bayern soll hunderten Studierenden zu illegalem Aufenthalt verholfen haben


Duo aus Bayern soll hunderten Studierenden zu illegalem Aufenthalt verholfen haben
Duo aus Bayern soll hunderten Studierenden zu illegalem Aufenthalt verholfen haben / Foto: Daniel ROLAND - AFP/Archiv

Zwei Männer aus Bayern sollen hunderten Studierenden aus Drittstaaten gegen Geld mit fiktiven Bescheinigungen zum illegalen Aufenthalt in Deutschland verholfen haben. Gegen sie wird wegen gewerbsmäßiger Schleusung in zahlreichen Fällen ermittelt, wie die Polizei in Straubing am Mittwoch mitteilte. Ins Rollen kamen die Ermittlungen durch das Bürgeramt der Stadt Deggendorf und das Ausländeramt des Landratsamts Deggendorf.

Textgröße ändern:

Die Behörden stellten im Sommer fest, dass zuletzt auffällig viele Studenten aus Drittstaaten nach Deggendorf gezogen waren. An den betroffenen Anschriften waren mehr Menschen gemeldet, als es Wohnraum für sie gab. Da sie Scheinmietverhältnisse vermuteten, schalteten die Behörden die Polizei ein.

Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass Studierende aus Drittstaaten zunächst legal zur Aufnahme eines Studienplatzes mit einem nationalen Visum einreisten. Mit diesem Visum dürfen sie sich sechs bis zwölf Monate in Deutschland aufhalten. Um den Aufenthaltstitel zu verlängern, müssen die Studierenden einen gemeldeten Wohnsitz nachweisen.

In den Fokus rückten zwei Männer aus Deggendorf. Sie sollen den Studierenden gegen Geld fiktive Mietverträge ausgefertigt haben, mit denen sie ihren Aufenthalt illegal verlängern konnten. Dafür soll das Duo einen niedrigen sechsstelligen Betrag bekommen haben.

Insgesamt sollen sie knapp 400 Studierenden dabei geholfen haben, sich einen Aufenthaltstitel zu erschleichen. Bei einer Durchsuchung von mehreren Immobilien am Mittwoch wurden zahlreiche Speichermedien beschlagnahmt. Die beiden Verdächtigen blieben auf freiem Fuß.

L.Barone--PV

Empfohlen

"FAZ": Deutschland wird weniger Geld aus mehrjährigem EU-Haushalt erhalten

Deutschland wird aus dem nächsten mehrjährigen EU-Haushalt offenbar deutlich weniger Geld erhalten. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Montagsausgabe) unter Berufung auf Berechnungen des Europaparlaments berichtete, sind für den Sieben-Jahres-Zeitraum von 2028 bis 2034 noch 57,3 Milliarden Euro für Deutschland vorgesehen. Dies seien elf Prozent weniger als im letzten Mehrjahres-Budget. Fazit der Zeitung: Damit gehöre Deutschland "zu den großen Verlierern" der Haushaltspläne.

Gericht im Kongo bestätigt Wiederwahl von 82-jährigem Präsidenten Sassou Nguesso

Das Verfassungsgericht der Republik Kongo hat den Sieg von Amtsinhaber Denis Sassou Nguesso bei der Präsidentenwahl bestätigt. Der 82-Jährige habe sich bei dem Urnengang am 15. März knapp 95 Prozent der Stimmen gesichert, teilte das Gericht in der Hauptstadt Brazzaville am späten Samstagabend mit. Die Wahlbeteiligung lag demnach bei 65,9 Prozent.

Palmsonntag: Israelische Polizei untersagt Lateinischem Patriarchen Zugang zu Grabeskirche

Die israelische Polizei hat den Lateinischen Patriarchen von Jerusalem daran gehindert, zum Beginn der Karwoche die Palmsonntagsmesse in der Grabeskirche zu feiern. Pierbattista Pizzaballa sei das Betreten der Grabeskirche in Jerusalem untersagt worden, hieß es in einer Erklärung des Patriarchats. Pizzaballa und dem Kustos im Heiligen Land sei somit die Feier der Palmsonntagsmesse in der Kirche "zum ersten Mal seit Jahrhunderten" verwehrt worden.

Familienministerin Prien will "begleitetes Trinken" ab 14 Jahren abschaffen

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will das "begleitete Trinken" für Jugendliche ab 14 Jahren abschaffen. Wie eine Sprecherin ihres Ministeriums am Sonntag bestätigte, ist dies in einem Referentenentwurf des Ministeriums zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vorgesehen. Damit solle eine Ausnahmeregelung gestrichen werden, die den Kauf und Verzehr von Bier, Wein und Sekt in Begleitung einer sorgeberechtigten Person auch mit 14 oder 15 Jahren erlaubt.

Textgröße ändern: