Pallade Veneta - Justizministerin Hubig kündigt elektronisches Führungszeugnis an

Justizministerin Hubig kündigt elektronisches Führungszeugnis an


Justizministerin Hubig kündigt elektronisches Führungszeugnis an
Justizministerin Hubig kündigt elektronisches Führungszeugnis an / Foto: Odd ANDERSEN - AFP

Das Bundesjustizministerium will das Führungszeugnis digitalisieren. Laut einem Gesetzentwurf des Ministeriums, der den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt, sollen die Behörden das Dokument künftig nicht mehr nur per Post, sondern auch elektronisch als PDF-Format an die Antragsteller verschicken können. Der Vorschlag solle in der kommenden Woche vom Bundeskabinett beschlossen und noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

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Das sogenannte polizeiliche Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Die Vorlage ist für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten etwa im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit erforderlich. Es wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) ausgestellt. Auch das erweiterte Führungszeugnis sowie das Europäische Führungszeugnis sollen laut dem Gesetzentwurf digitalisiert werden.

"Das digitale Führungszeugnis wird Bürgerinnen und Bürgern künftig Zeit und Nerven sparen", kündigte Bundesjustizminister Stefanie Hubig (SPD) in den Funke Medien an. Die Einführung sei daher "ein Musterbeispiel für gelingende Staatsmodernisierung". "Die Digitalisierung hilft den Menschen und macht einen Unterschied", fügte die Ministerin hinzu.

Die Behörden in Deutschland stellen dem Bericht zufolge etwa fünf Millionen Führungszeugnisse pro Jahr aus. Nach dem Personalausweis und der Geburtsurkunde ist das Dokument demnach am häufigsten gefragt.

Antragsteller können für das Digitale Führungszeugnis das sogenannte BundID-Konto nutzen. Das Dokument werde dann mit einem speziellen Barcode verschickt. Mit Hilfe einer App auf dem Smartphone könne das Zeugnis verifiziert werden und eine Arbeitsstelle etwa in einem Bewerbungsverfahren schnell und sicher überprüfen, ob das Dokument tatsächlich von der Registerbehörde ausgestellt wurde.

Laut Gesetzentwurf koste die IT-Infrastruktur für das E-Führungszeugnis das Bundesamt für Justiz jedes Jahr rund 2,4 Millionen Euro, berichteten die Funke Medien. Die Bundesregierung rechne jedoch auch mit Mehreinnahmen von einer Million Euro beim BfJ aufgrund dort wachsender Antragszahlen. Weil weniger Führungszeugnisse per Post versendet würden und damit Portokosten entfielen, könnten außerdem Kosten eingespart werden.

A.Rispoli--PV

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