Pallade Veneta - Kommission zu Reform des Sozialstaats übergibt Empfehlungen an Bas

Kommission zu Reform des Sozialstaats übergibt Empfehlungen an Bas


Kommission zu Reform des Sozialstaats übergibt Empfehlungen an Bas
Kommission zu Reform des Sozialstaats übergibt Empfehlungen an Bas / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Die von der Bundesregierung eingesetzte Fachkommission zur Reform des Sozialstaats hat am Dienstag offiziell ihre Empfehlungen vorlegt. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nahm den Abschlussbericht in Berlin entgegen. Die Empfehlungen sollen Grundlage für einen umfassenden Umbau des Systems der steuerfinanzierten Sozialleistungen werden.

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In dem Bericht, welcher der Nachrichtenagentur AFP in Berlin vorlag, zeigt sich die Kommission "überzeugt, dass der Sozialstaat durch transparente, digitale und bürgerfreundliche Prozesse seine Effizienz steigern, Verwaltungen stärker entlasten und Bürgerinnen und Bürger zielgenauer unterstützen muss".

Mit den vorgeschlagenen Empfehlungen verfolgt die Fachkommission nach eigenen Angaben drei Ziele: spürbare Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, den Verwaltungsvollzug deutlich zu vereinfachen und einen digitalen Neustart des Sozialstaats auf den Weg zu bringen. Die Empfehlungen der Kommission sollten zudem "positive Arbeitsmarkt- und Fiskaleffekte" bewirken.

Das Gremium zeigt sich in seinen Empfehlungen überzeugt, dass "schnellere, transparentere und bürgerfreundlichere Verfahren" die Zufriedenheit der Menschen im Land erhöhten. "Und nur Bürgerinnen und Bürger, die den Sozialstaat als handlungsfähig und sie im Alltag unterstützend erleben, fassen wieder mehr Vertrauen in staatliche Institutionen und Demokratie", heißt es weiter.

Die Kommission räumt in dem Dokument ein, "dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen einen politischen, rechtlichen und auch gesamtgesellschaftlichen Kraftakt darstellt und fachlich sehr anspruchsvoll" sei. Sie habe deshalb "besonders" darauf geachtet, dass zahlreiche der vorgeschlagenen Maßnahmen ohne Änderung des Grundgesetzes realisiert werden können. Für einige der vorgeschlagenen Lösungswege seien allerdings Änderungen des Grundgesetzes Voraussetzung.

Anders als etwa die Rentenkommission war die Kommission zur Sozialstaatsreform nicht mehrheitlich mit Wissenschaftlern besetzt. Die Vorschläge wurden vielmehr von staatlichen Akteuren aus Bund, Ländern und Kommunen selbst erarbeitet. Beteiligt waren acht Bundesministerien, unter anderem die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg sowie kommunale Spitzenverbände wie der Städtetag. Federführend war das Bundesarbeitsministerium unter Bas.

Der Fokus der Fachkommission lag auf steuerfinanzierten Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag. Für die von der Koalition anvisierte Reform beitragsfinanzierter Systeme wie etwa die Rente oder die Krankenversicherung arbeiten derzeit weitere Gremien gesonderte Empfehlungen aus.

Y.Destro--PV

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