Pallade Veneta - Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland oft geringer als im Rest Europas

Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland oft geringer als im Rest Europas


Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland oft geringer als im Rest Europas
Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland oft geringer als im Rest Europas / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

In vielen europäischen Ländern sind Menschen deutlich besser vor sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland. Das ergibt sich aus einer europaweiten Erhebung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Demnach ist in allen Ländern, die sich an der Studie beteiligt haben, "sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten". Kein anderes Land verbiete diese wie Deutschland nur im Arbeitsleben.

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An der Erhebung beteiligten sich 18 der 38 Mitgliedsländer des Europäischen Netzwerks der Gleichstellungsstellen (Equinet). Alle antwortenden Länder untersagen den Angaben zufolge sexuelle Belästigung mindestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen, schreibt die Antidiskriminierungsstelle in ihrer Reihe "Standpunkte". "In vielen Ländern erstreckt sich der Schutz vor sexueller Belästigung zudem auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung von Wohnraum sowie kulturelle Angebote."

Auch im öffentlichen Sektor, etwa im Bildungswesen, existierten in vielen Ländern Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung, heißt es in der Studie weiter, über die zunächst das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet hatte. Deutschland sei hingegen "im europäischen Vergleich das Schlusslicht".

Auch außerhalb des Zivilrechts seien Betroffene in anderen europäischen Ländern "häufig besser vor sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland", hieß es weiter. "In den vergangenen Jahren haben zahlreiche europäische Staaten neben der körperlichen auch die verbale sexuelle Belästigung strafrechtlich erfasst und so den Schutz vor sexueller Belästigung gestärkt."

Für Betroffene in Deutschland bedeute das: Wenn sie durch anzügliche Gesten, Blicke oder Äußerungen von Kolleginnen oder Kollegen belästigt würden, hätten sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Ihr Arbeitgeber müsse dem Einhalt gebieten. Anders sei die Situation, wenn Vermietende jemanden verbal sexuell belästigten oder Fahrlehrer. Dagegen könnten Betroffene rechtlich kaum vorgehen, solange es keinen körperlichen Übergriff gebe.

"Sexuelle Belästigung kann jederzeit an jedem Ort stattfinden. Deshalb müssen wir auch überall davor schützen", erklärte die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman. Bei der geplanten Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müsse dies auch "auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen" berücksichtigt werden.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte dem Redaktionsnetzwerks Deutschland, belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen könne bereits jetzt strafbar sein. Aus Sicht des Ministeriums bestehe dennoch "teilweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf". Die Bundesregierung prüfe, wie Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD "am besten umgesetzt werden können".

Dort heißt es zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: "Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb stärken und verbessern wir den Diskriminierungsschutz."

Von den 38 Ländern des Equinet-Netzwerks haben folgende 18 Länder auf die Anfrage aus Deutschland geantwortet: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Georgien, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien und Tschechien.

R.Zarlengo--PV

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