Pallade Veneta - Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland oft geringer als im Rest Europas

Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland oft geringer als im Rest Europas


Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland oft geringer als im Rest Europas
Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland oft geringer als im Rest Europas / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

In vielen europäischen Ländern sind Menschen deutlich besser vor sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland. Das ergibt sich aus einer europaweiten Erhebung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Demnach ist in allen Ländern, die sich an der Studie beteiligt haben, "sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten". Kein anderes Land verbiete diese wie Deutschland nur im Arbeitsleben.

Textgröße ändern:

An der Erhebung beteiligten sich 18 der 38 Mitgliedsländer des Europäischen Netzwerks der Gleichstellungsstellen (Equinet). Alle antwortenden Länder untersagen den Angaben zufolge sexuelle Belästigung mindestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen, schreibt die Antidiskriminierungsstelle in ihrer Reihe "Standpunkte". "In vielen Ländern erstreckt sich der Schutz vor sexueller Belästigung zudem auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung von Wohnraum sowie kulturelle Angebote."

Auch im öffentlichen Sektor, etwa im Bildungswesen, existierten in vielen Ländern Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung, heißt es in der Studie weiter, über die zunächst das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet hatte. Deutschland sei hingegen "im europäischen Vergleich das Schlusslicht".

Auch außerhalb des Zivilrechts seien Betroffene in anderen europäischen Ländern "häufig besser vor sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland", hieß es weiter. "In den vergangenen Jahren haben zahlreiche europäische Staaten neben der körperlichen auch die verbale sexuelle Belästigung strafrechtlich erfasst und so den Schutz vor sexueller Belästigung gestärkt."

Für Betroffene in Deutschland bedeute das: Wenn sie durch anzügliche Gesten, Blicke oder Äußerungen von Kolleginnen oder Kollegen belästigt würden, hätten sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Ihr Arbeitgeber müsse dem Einhalt gebieten. Anders sei die Situation, wenn Vermietende jemanden verbal sexuell belästigten oder Fahrlehrer. Dagegen könnten Betroffene rechtlich kaum vorgehen, solange es keinen körperlichen Übergriff gebe.

"Sexuelle Belästigung kann jederzeit an jedem Ort stattfinden. Deshalb müssen wir auch überall davor schützen", erklärte die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman. Bei der geplanten Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müsse dies auch "auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen" berücksichtigt werden.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte dem Redaktionsnetzwerks Deutschland, belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen könne bereits jetzt strafbar sein. Aus Sicht des Ministeriums bestehe dennoch "teilweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf". Die Bundesregierung prüfe, wie Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD "am besten umgesetzt werden können".

Dort heißt es zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: "Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb stärken und verbessern wir den Diskriminierungsschutz."

Von den 38 Ländern des Equinet-Netzwerks haben folgende 18 Länder auf die Anfrage aus Deutschland geantwortet: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Georgien, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien und Tschechien.

R.Zarlengo--PV

Empfohlen

Frankreichs Parlamentspräsidentin bereut Schweigeminute für getöteten Ultrarechten

Gut fünf Wochen nach dem gewaltsamen Tod eines Ultrarechten in Frankreich infolge einer Schlägerei mit Linksextremen hat die Parlamentspräsidentin eine Schweigeminute für den Getöteten bereut. "Wenn wir damals gewusst hätten, was für ein Profil er hatte, dann hätten wir das nicht getan", sagte Yaël Braun-Pivet am Mittwoch in Paris. "Aus heutiger Sicht kann man die Schweigeminute bereuen", fügte sie hinzu.

Iranisches Militär: Raketen in Richtung von US-Flugzeugträger abgefeuert

Der Iran hat nach Militärangaben Raketen in Richtung des US-Flugzeugträgers "USS Abraham Lincoln" abgefeuert. Der in der Golfregion eingesetzte Flugzeugträger sei dadurch gezwungen worden, seine Position zu ändern, zitierte das Staatsfernsehen am Mittwoch aus einer Erklärung des Militärs. Marinekommandant Schahram Irani drohte mit weiteren Angriffen, sollten sich feindliche Schiffe in Reichweite der iranischen Streitkräfte befinden.

Acht Milliarden Euro mehr für Klimaschutz - Bundeskabinett verabschiedet Programm

Das Bundeskabinett hat ein neues Klimaschutzprogramm beschlossen, mit dem Deutschland das drohende Verfehlen der Klimaziele abwenden soll. Die Bundesregierung stelle für Maßnahmen zum Klimaschutz in den kommenden vier Jahren zusätzlich acht Milliarden Euro zur Verfügung, sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch in Berlin. "Damit hat das Klimaschutzprogramm dieser Regierung höchste Priorität - und das ist in Zeiten knapper Kassen eine echte Ansage", fügte er hinzu.

Bundesregierung verabschiedet "Recht auf Reparatur" für Verbraucher

Bei Geräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken und Smartphones sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig ein "Recht auf Reparatur" haben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, nach dem Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte "mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren", wie das Bundesverbraucherschutzministerium mitteilte. "Das stärkt Verbraucherinnen und Verbraucher - und führt zu mehr Nachhaltigkeit", erklärte Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD).

Textgröße ändern: