Pallade Veneta - Reichinnek begrüßt Hubigs Plan für Mietrechtsreform - fordert aber mehr Schutz

Reichinnek begrüßt Hubigs Plan für Mietrechtsreform - fordert aber mehr Schutz


Reichinnek begrüßt Hubigs Plan für Mietrechtsreform - fordert aber mehr Schutz
Reichinnek begrüßt Hubigs Plan für Mietrechtsreform - fordert aber mehr Schutz / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Die Linksfraktion im Bundestag hat die Pläne von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für einen besseren Mieterschutz begrüßt, fordert aber noch weitergehende Maßnahmen. "Hubigs Novelle ist ein überfälliger Schritt nach vorne beim Schutz von Mieterinnen und Mietern", sagte Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. An den "Kernproblemen" der Krise auf dem Wohnungsmarkt ändere der Entwurf aber nichts.

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"Diese Probleme kriegt man nur mit einem bundesweiten Mietendeckel und massiven Investitionen in den Sozialen Wohnungsbau in den Griff", sagte Reichinnek. Bezahlbares Wohnen sei "die zentrale soziale Frage unserer Zeit", sagte die Linken-Politikerin weiter. "Die Menschen haben eine Regierung verdient, die vor Ausbeutung durch Großkonzerne und Miethaie schützt."

Reichinnek begrüßte es, dass die Ministerin mit dem Gesetzentwurf "lange bekannte Umgehungsversuche skrupelloser Vermieter" etwa bei Möblierung, Kurzzeitmieten und Indexmieten angehe. "Es fehlen wirklich substantielle Veränderungen", sagte sie zu AFP.

Reichinnek verwies auf die Forderungen der Linksfraktion: Sie wolle beispielsweise Indexmieten nicht nur begrenzen, sondern komplett abschaffen, "damit sie in Jahren mit hoher Inflation, wenn die Preise ohnehin schon enorm steigen, nicht auch noch zur Kostenfalle werden".

Angesichts von Wohnungsnot und steigenden Mietpreisen will das SPD-geführte Bundesjustizministerium den Schutz von Mieterinnen und Mietern verbessern. Ressortchefin Hubig stellte am Sonntag einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts vor, der ein Bündel neuer Maßnahmen zum Mieterschutz enthält - so etwa strengere Regelungen für die Vermietung möblierter Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen sowie eine Begrenzung von Indexmieten.

B.Cretella--PV

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