Pallade Veneta - Regel gegen Extremisten in Landtag von Rheinland-Pfalz: AfD scheitert mit Klage

Regel gegen Extremisten in Landtag von Rheinland-Pfalz: AfD scheitert mit Klage


Regel gegen Extremisten in Landtag von Rheinland-Pfalz: AfD scheitert mit Klage
Regel gegen Extremisten in Landtag von Rheinland-Pfalz: AfD scheitert mit Klage / Foto: ARMANDO BABANI - AFP/Archiv

Die rheinland-pfälzische AfD-Fraktion ist mit einer Klage gegen eine Regeländerung zu verfassungsfeindlichen Mitarbeitern im Landtag gescheitert. Die Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes wird nicht ausgesetzt, wie der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in Koblenz am Donnerstag mitteilte. Es wies einen Eilantrag der Fraktion zurück. (Az.: VGH A 6/26)

Textgröße ändern:

Im Juli hatte der Landtag das Abgeordneten- und Fraktionsgesetz zum Schutz vor Extremisten abgeändert. Seitdem gibt es eine Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern von Fraktionen und Abgeordneten. Wird eine Unzuverlässigkeit festgestellt, werden diese von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Dagegen reichte die AfD im November Klage ein.

Am 17. Februar teilte der Landtag einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten und der Fraktion mit, dass mit seiner Zustimmung eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgen werde. Grund dafür war die Annahme, dass er in den letzten fünf Jahren extremistische Bestrebungen unterstützt habe. Dazu sollte er sich am Freitag persönlich äußern.

Daraufhin stellte die AfD am Montag den Eilantrag, mit der die Regel bis zu einer endgültigen Entscheidung ausgesetzt werden sollte. Der Verfassungsgerichtshof wies den Eilantrag zurück. Eine Rechtsnorm sei grundsätzlich so lange als gültig zu erachten, bis in einem Verfahren ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt ist, entschieden die Richter.

Es fehle an einem drohenden schweren Nachteil für die Fraktion. Einem Fraktions- oder Abgeordnetenmitarbeiter sei es zuzumuten, die gesetzlich geregelte Zuverlässigkeitsüberprüfung und die Anhörung über sich ergehen zu lassen. Es bestehe zwar die Möglichkeit, dass der Abgeordnete das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter aus finanziellen Gründen auflösen müsse, jedoch könne er jemand anderen einstellen.

Das Gericht wog die Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten ab. Wenn die geänderten Regeln vorerst ausgesetzt sei, die Änderung an sich später aber als rechtmäßig anerkannt werden sollte, würde bis auf Weiteres ein Mitarbeiter staatlich finanziert werden, bei dem die Voraussetzungen für den Finanzierungsausschluss erfüllt seien, hieß es. Der Staat müsste also die Arbeit eines Menschen im Parlament finanzieren, bei dem die Annahme gerechtfertigt sei, dass er in den vergangenen fünf Jahren Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung unterstützt habe.

J.Lubrano--PV

Empfohlen

Hillary Clinton verlangt Trump-Anhörung "unter Eid" in Epstein-Ausschuss

Im Skandal um den verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein haben die oppositionellen Demokraten eine Vorladung von Präsident Donald Trump vor den Kongress verlangt. Die frühere Außenministerin Hillary Clinton forderte am Donnerstag vor dem zuständigen Aufsichtsausschuss, dieser solle Trump "unter Eid zu den zehntausenden Male befragen, die er in den Epstein-Akten auftaucht". Clinton veröffentlichte ihre Erklärung im Onlinedienst X.

EU-Beauftragter fordert Kirgistan zu Stopp russischer Sanktionsumgehung auf

Der EU-Sonderbeauftragte für Sanktionen hat Kirgistan aufgefordert, die Umgehung von Sanktionen gegen Russland zu unterbinden. Die Europäische Union sei "besorgt" darüber, dass in dem zentralasiatischen Land ein "deutlicher Anstieg" der Einfuhren und Wiederausfuhren von Gütern festzustellen sei, die in Russland für die Rüstungsproduktion verwendet werden könnten, sagte David O'Sullivan am Donnerstag bei einem Besuch in der Hauptstadt Bischkek. Es gehe dabei insbesondere um Werkzeugmaschinen und Funkgeräte.

Zu viel Eile oder nicht: Ablauf beim Heizungsgesetz der Ampel beschäftigt Karlsruhe

Der wochenlange Streit über das Heizungsgesetz der Ampelregierung ist am Donnerstag in Karlsruhe noch einmal aufgelebt - allerdings in gemäßigter Form vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses verhandelte nicht über die Regelungen an sich, sondern über die Abläufe im Bundestag im Sommer 2023, bevor das Gesetz beschlossen wurde. Der frühere CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann klagte. Seiner Meinung nach lief das Gesetzgebungsverfahren viel zu hastig. (Az. 2 BvE 4/23)

Trump beschimpft Schauspielstar De Niro als "krank und wahnsinnig"

US-Präsident Donald Trump hat Schauspiel-Legende Robert De Niro nach dessen Aufruf zum "Widerstand" gegen die Regierung mit einer Schimpftirade überzogen. "Der vom Trump-Derangement-Syndrom befallene Robert De Niro, ein weiterer kranker und wahnsinniger Mensch mit, wie ich glaube, einem extrem niedrigen IQ, der absolut keine Ahnung hat, was er tut oder sagt - wobei einiges davon wirklich kriminell ist", schrieb Trump am Mittwoch (Ortszeit) in seinem Onlinedienst Truth Social über den 82-Jährigen.

Textgröße ändern: