Pallade Veneta - Urteil in Koblenz: Kein Schmerzensgeld nach Sturz auf historischem Kopfsteinpflaster

Urteil in Koblenz: Kein Schmerzensgeld nach Sturz auf historischem Kopfsteinpflaster


Urteil in Koblenz: Kein Schmerzensgeld nach Sturz auf historischem Kopfsteinpflaster
Urteil in Koblenz: Kein Schmerzensgeld nach Sturz auf historischem Kopfsteinpflaster / Foto: Christophe DELATTRE - AFP/Archiv

Nach einem Sturz auf altem Kopfsteinpflaster bekommt eine Frau aus Rheinland-Pfalz kein Schmerzensgeld. Unebenheiten und kleine Lücken von zwei bis drei Zentimetern sind bei historischem Bodenbelag in einer Altstadt normal und gewünscht, wie das Landgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied. Die Frau war im Sommer 2021 auf einem Fußweg an einer Stadtmauer gelaufen und gestürzt. Dabei brach sie sich die Schulter.

Textgröße ändern:

Sie gab an, dass im Pflaster eine mehrere Zentimeter große Lücke gewesen sei. Sie sei mit ihren Schuhen hängen geblieben und gefallen. Wegen des mehrfachen Schulterbruchs müsse sie noch immer behandelt werden. Die Frau forderte ein Schmerzensgeld von 4000 Euro von der vom Gericht nicht genannten Stadt, weil diese einen verkehrssicheren Zustand herstellen müsse.

Das Landgericht sah aber keine Pflichtverletzung der Stadt. Die Verkehrssicherung umfasse "diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend halte, um andere vor Schaden zu bewahren", teilte es mit.

Dabei könne nicht jeder abstrakten Gefahr vorgebeugt werden. Grundsätzlich müssten Belag oder Pflaster instand gehalten werden, führte das Gericht aus. Fußgänger müssten sich aber den Verhältnissen anpassen. Welche Unebenheiten sie akzeptieren müssen, hängt dem Gericht zufolge von der Art der Vertiefung und von den Umständen vor Ort ab.

In dem Fall handle es sich bei dem Kopfsteinpflaster um einen üblichen historischen Bodenbelag mit groben Steinen. Wer dort entlang laufe, könne nicht darauf vertrauen, dass der Weg lückenlos und eben sei.

Das Gericht verwies darauf, dass die Klägerin nur wenige Gehminuten vom Unfallort entfernt wohnt. Die Lücke im Kopfsteinpflaster sei ohne weiteres erkennbar, der Stein sei dunkler als die anderen. Das Urteil fiel am 9. Februar. Es ist noch nicht rechtskräftig.

O.Pileggi--PV

Empfohlen

Wahlbehörde in Peru erklärt Fujimori zur Siegerin der Präsidentenwahl

Nach der Stichwahl um das Präsidentenamt in Peru hat die Wahlbehörde die rechtsgerichtete Kandidatin Keiko Fujimori zur Siegerin erklärt. Wie die Behörde am Montag mitteilte, setzte sich Fujimori mit 50,13 Prozent gegen ihren linksgerichteten Rivalen Roberto Sánchez mit 49,86 Prozent durch.

Hilfe für die Ukraine: Wadephul sieht USA auf Seite der Europäer

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hat nach einem Treffen mit seinem US-Kollegen Marco Rubio Gemeinsamkeiten in der Haltung zur Ukraine betont. "Wir unterstützen die Ukraine, die USA tun das auch nach wie vor", sagte Wadephul am Montag in Washington. Die Militärhilfe komme allerdings inzwischen zu 98 Prozent von den Europäern und Kanada.

Macron empfängt thailändischen König in Paris

Der französische Präsident Emmanuel Macron und seine Ehefrau Brigitte haben am Montag den thailändischen König Rama X. und Königin Suthida in Paris empfangen. Der 73-jährige Monarch und seine Frau wurden zunächst vom Präsidentenpaar wie bei Staatsbesuchen üblich im Invalidendom empfangen, bevor sie zum Élysée-Palast weiterfuhren. Es war der erste offizielle Besuch eines thailändischen Königs in Paris seit 1960.

Polizei mit hunderten Kräften bei AfD-Kundgebung und Gegendemo in Berlin

Mit mehreren hundert Einsatzkräften hat die Berliner Polizei am Montagabend eine Kundgebung der AfD und eine Gegendemonstration voneinander abgeschirmt. Wie ein Polizeisprecher sagte, kamen zu der Kundgebung der AfD vor dem Roten Rathaus etwa 450 Menschen, an einem Gegenprotest nahmen rund 200 Menschen teil. Außerdem gab es demnach noch weitere kleinere Gegenveranstaltungen.

Textgröße ändern: