Pallade Veneta - Klage Sellners gegen Aufenthaltsverbot in baden-württembergischen Ort 2024 erfolgreich

Klage Sellners gegen Aufenthaltsverbot in baden-württembergischen Ort 2024 erfolgreich


Klage Sellners gegen Aufenthaltsverbot in baden-württembergischen Ort 2024 erfolgreich
Klage Sellners gegen Aufenthaltsverbot in baden-württembergischen Ort 2024 erfolgreich / Foto: Alex HALADA - AFP/Archiv

Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner ist vor Gericht erfolgreich gegen ein befristetes Aufenthaltsverbot gegen ihn im baden-württembergischen Neulingen vorgegangen. Dabei ging es nicht um einen aktuellen Fall, sondern um den August 2024, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Dienstag mitteilte. Das Aufenthaltsverbot der Gemeinde sei rechtswidrig gewesen.

Textgröße ändern:

Sellner hatte dort eine Lesung halten wollen. Diese wurde aber von der Polizei beendet, nachdem die Gemeinde gegen Sellner ein Aufenthaltsverbot für anderthalb Tage ausgesprochen hatte. Sie begründete das damit, dass Sellner verfassungswidrige Positionen vertrete und eine hohe Reichweite habe. Es sei damit zu rechnen, dass er in Neulingen Straftaten wie beispielsweise Volksverhetzung begehe.

Sellner klagte nachträglich im August 2024 dagegen, um feststellen zu lassen, dass das Verbot rechtswidrig war. Damit hatte er nun Erfolg. Das Verwaltungsgericht erklärte, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Um nach dem baden-württembergischen Polizeigesetz ein Aufenthaltsverbot auszusprechen, müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird.

Wenn das Verbot auf zu erwartende strafbare Äußerungen gestützt werde, müssten konkrete Anhaltspunkte dafür genannt werden, führte das Gericht aus. Das habe die Gemeinde nicht getan. Zwar habe sie angegeben, dass Sellner wahrscheinlich verfassungswidrige politische Meinungen äußern werde - aber keine konkreten Tatsachen benannt, dass er bei der geplanten Veranstaltung Straftaten begehen oder dazu beitragen werde.

Mit Blick auf die vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit habe ein Aufenthaltsverbot darum im August 2024 nicht verhängt werden können. Das Gericht betonte, dass es bei der Beurteilung auf den damaligen Zeitpunkt ankomme, nicht auf die heutige Lage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde kann die Zulassung der Berufung beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim beantragen.

F.M.Ferrentino--PV

Empfohlen

Blockade von Ukraine-Kredit bringt EU-Gipfelteilnehmer gegen Orban auf

Ein merklich genervter Kanzler und ein weiterhin blockierter Kredit für die Ukraine: Der ungarische Regierungschef Viktor Orban hat eine baldige Auszahlung von Milliardensummen an die Ukraine durch seinen Widerstand auf dem EU-Gipfel in Brüssel verhindert. Trotz des Drucks der EU-Kollegen hielt der Rechtsnationalist an seinem Nein zu dem eigentlich schon längst beschlossenen Ukraine-Kredit in Höhe von 90 Milliarden Euro fest. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nannte Orbans Haltung in der Nacht zu Freitag einen "groben Verstoß gegen die Loyalität der Mitgliedstaaten", und er ging von Konsequenzen aus. Ein weiteres wichtiges Gipfel-Thema war der Iran-Krieg: Die 27 Staats- und Regierungschefs riefen die Kriegsparteien auf, auf Angriffe gegen zivile Infrastruktur zu verzichten.

Enges Rennen von CDU und SPD um Sieg bei Landtagswahl in Rheinland-Pfalz erwartet

Bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am Sonntag wird ein enges Rennen zwischen CDU und SPD um den Wahlsieg erwartet. Die CDU von Spitzenkandidat Gordon Schnieder kann laut einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen für das ZDF mit 29 Prozent der Stimmen rechnen. Nur knapp dahinter folgt die SPD von Ministerpräsident Alexander Schweitzer mit 27 Prozent.

Regierung erleichtert Ausfuhr von Rüstungsgütern an Golfstaaten und Ukraine

Angesichts der Kriege im Nahen Osten und in der Ukraine vereinfacht die Bundesregierung die Ausfuhr von bestimmten Rüstungsgütern in die beiden Regionen. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzte das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag mit sofortiger Wirkung eine neue, auf sechs Monate befristete Allgemeine Genehmigung (AGG) "für die Lieferung von Rüstungsgütern in bestimmte Länder zu Verteidigungszwecken" in Kraft.

Schröder pflichtet Merz bei: "Auf gar keinen Fall" am Iran-Krieg beteiligen

Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) unterstützt ausdrücklich die Linie von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), den USA eine militärische Unterstützung im Iran-Krieg zu verweigern. "Das kann man nicht machen, auf gar keinen Fall", sagte Schröder der "Süddeutschen Zeitung" laut Meldung vom Freitag zu der Frage, ob sich Deutschland an einer militärischen Intervention beteiligen solle, um wieder einen Öltransport durch die vom Iran blockierte Straße von Hormus zu ermöglichen.

Textgröße ändern: