Pallade Veneta - Studie: Riester-Reform benachteiligt Haushalte mit geringem Einkommen

Studie: Riester-Reform benachteiligt Haushalte mit geringem Einkommen


Studie: Riester-Reform benachteiligt Haushalte mit geringem Einkommen
Studie: Riester-Reform benachteiligt Haushalte mit geringem Einkommen / Foto: Philippe HUGUEN - AFP/Archiv

Die Regierungspläne zur Reform der privaten Altersvorsorge benachteiligen nach einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung Haushalte mit geringem Einkommen. Verglichen mit der bisherigen Riester-Rente würden Versicherte nach der Reform umso mehr profitieren, je mehr sie verdienen, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. "Wer hat, dem wird gegeben", fasst WSI-Rentenexperte Florian Blank seine Erkenntnisse zusammen.

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Die 2001 eingeführte Riester-Rente sollte breiten Bevölkerungsschichten zu einer privaten Altersvorsorge verhelfen. Das System erfreut sich jedoch nur geringer Beliebtheit, da es als zu kompliziert gilt und in der Regel nur geringe Renditen abwirft. Die Förderung ist jedoch so konstruiert, dass Menschen mit geringeren Einkommen und Menschen mit Kindern von den staatlichen Zulagen besonders profitieren. Gemessen an ihren eigenen Sparbeiträgen bekommen Geringverdienende mit Riester-Rente bislang mehr vom Staat als Besserverdienende.

Das ändert sich nun laut WSI-Studie mit den Regierungsplänen zur Reform der Riester-Rente. Diese beendeten "die bisherige Praxis, Menschen mit geringem Einkommen besonders profitieren zu lassen", erklärte WSI-Rentenexperte Blank. Die Pläne liefen auf eine noch stärkere soziale Schieflage hinaus.

Der Staat fördert die private Altersvorsorge auf zwei Wegen: durch direkte Zuschüsse und durch Abzug der Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen. Im ersten Fall profitieren vor allem kleine Einkommen, im zweiten größere. Nach dem neuen Modell treten nach WSI-Angaben an die Stelle pauschaler Zuschüsse prozentuale Beträge, je nach Höhe des selbst aufgebrachten Sparbetrags. Gleichzeitig soll die Obergrenze für die steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen für die Altersvorsorge steigen.

Dies führe dazu, dass Menschen mit einem höheren Vorsorgeaufwand "deutlich und umso mehr" profitierten, "je höher ihr Einkommen ist". Während der Sonderausgabenabzug bisher auf maximal 2100 Euro begrenzt war, könnten durch die neue Berechnung beispielsweise für einen Betroffenen mit zwei Kindern jetzt fast 2900 Euro daraus werden – was über 1300 Euro Steuerersparnis bringen könnte, rechnet das WSI vor.

Die Bundesregierung will ein neues Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am Freitag abschließend im Bundestag beraten werden. Neben sicherheitsorientierten Anlageprodukten wird demnach künftig auch ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot zugelassen, bei dem in Fonds oder andere Anlageklassen investiert werden kann.

Die finanziellen Folgen hat WSI-Experte Blank exemplarisch für Menschen mit unterschiedlichen Einkommen, mit und ohne Kinder, durchgerechnet. Der Vergleich zeigt dem Institut zufolge konkret, wie der soziale Ausgleich im neuen Zulagensystem vor allem für jene mit geringerem Einkommen sinken würde.

So erhalten etwa Alleinstehende mit 1000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen nach dem alten Recht eine Förderung von 175 Euro pro Jahr. Nach neuem Recht würde diese auf 144 Euro sinken, wenn die oder der Betroffene vier Prozent ihres Bruttoeinkommens spart. Jenseits von 2000 Euro Monatsbrutto würden nach der Reform aber höhere Zulagen fließen. Bei einer oder einem Kinderlosen mit einem Monatseinkommen von 8000 Euro brutto würden so aus bisher rund 990 Euro jährlicher Förderung rund 1060 Euro. Bei Versicherten mit Kindern sei das grundsätzliche Muster ähnlich, "die Schieflage sogar noch ausgeprägter".

Spürbar seien die Konsequenzen auch bei der Höhe des Anteils der staatlichen Förderung an den gesamten Vorsorgeaufwendungen. Bei Menschen mit geringem Einkommen würde die Förderung nach den Plänen der Bundesregierung geringer ausfallen, "insbesondere bei Menschen, die kaum über Einkommen verfügen". Oberhalb davon würde nach dem vorgeschlagenen neuen Recht die Förderquote jenseits von 2000 Euro Monatsbrutto kontinuierlich ansteigen.

R.Zaccone--PV

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