Pallade Veneta - Hinweise zu möglichem Leistungsbetrug: Krankenkassen müssen Tippgeber nicht nennen

Hinweise zu möglichem Leistungsbetrug: Krankenkassen müssen Tippgeber nicht nennen


Hinweise zu möglichem Leistungsbetrug: Krankenkassen müssen Tippgeber nicht nennen
Hinweise zu möglichem Leistungsbetrug: Krankenkassen müssen Tippgeber nicht nennen / Foto: David GANNON - AFP/Archiv

Krankenkassen müssen nach Hinweisen auf möglichen Sozialleistungsmissbrauch einem Gerichtsurteil aus Niedersachsen zufolge in der Regel keine Auskunft über Tippgeber herausgeben. Etwas anderes gelte nur, wenn es Anhaltspunkte gebe, dass Informanten mutwillig falsche Angaben etwa mit dem Ziel der Rufschädigung gemacht hätten, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen nach Angaben vom Mittwoch. Es wies damit die Klage eines von einem Tippgeber angeschwärzten Manns ab. (Az. L 16 KR 1/26)

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war der Kläger im Jahr 2018 für etwa acht Monate krankgeschrieben und bezog rund 17.000 Euro Krankengeld von einer Krankenkasse. Drei Jahre später erhielt die Kasse einen Hinweis darauf, dass der Mann während dieser Zeit Nebentätigkeiten in der Gastronomie nachging. Tatsächlich waren bei der Minijobzentale für den fraglichen Zeitraum demnach zwei geringfügige Beschäftigungen aktenkundig geworden.

Laut Gericht forderte die Krankenkasse zunächst das gesamte Krankengeld zurück, verfolgte die Erstattungsforderung später allerdings doch nicht weiter. Dies geschah unter anderem, nachdem der Hausarzt des Manns im Widerspruchsverfahren von ausgeprägter Erschöpfung seines Patienten berichtet hatte. Der Beschuldigte forderte anschließend Informationen zu dem Hinweisgeber, um gegen diesen zivilrechtlich vorgehen zu können.

Die Krankenkasse verweigerte die Auskunft, das Landessozialgericht in Celle gab ihr nun Recht. Die Belange des Sozialdatenschutzes und "das berechtigte Interesse von Hinweisgebern an der Wahrung ihrer Anonymität" müssten berücksichtigt werden, hieß es in dem am Montag ergangenen Beschluss.

Ausnahmen gälten lediglich bei leichtfertigen oder mutwillig falschen Verdächtigungen. Davon sei im vorliegenden Fall keine Rede, betonte das Gericht. Es habe sich bestätigt, dass der Mann während seiner Arbeitsunfähigkeit bezahlten Nebentätigkeiten nachgegangen sei. Es habe "nachvollziehbare Anhaltspunkte" für Ermittlungen der Kasse gegeben.

B.Fortunato--PV

Empfohlen

Trotz Waffenruhe: Iran und USA greifen einander erneut an

Trotz der geltenden Waffenruhe haben sich die USA und der Iran erneut gegenseitig angegriffen. Das US-Militär erklärte, es habe als Reaktion auf einen iranischen Angriff auf ein Frachtschiff iranische Raketen- und Drohnenlager sowie Radaranlagen an der Küste attackiert. Der Iran beschoss daraufhin nach eigenen Angaben vom Samstag US-Einrichtungen in der Golfregion. Teheran warf Washington einen "eklatanten Verstoß" gegen das Rahmenabkommen zur Beendigung des Krieges vor.

Gute Stimmung bei CSD-Demonstration in München trotz starker Hitze

In München ist bei Temperaturen um die 36 Grad die diesjährige CSD-Demonstration angelaufen. Trotz der Hitze laufe bislang alles gut, sagte ein Sprecher des Veranstalters. Im Rahmen eines Hitzekonzepts sei für ausreichend Schatten und Wasserspender gesorgt worden.

Trump stellt neuen US-Reisepass mit Bild von sich selbst vor

US-Präsident Donald Trump hat einen neuen, limitierten US-Reisepass zum 250. Gründungstag der USA vorgestellt, der ein Bild von ihm enthält. "Der neue Reisepass der USA, auf dem steht: 'Willkommen, aber benehmt euch!", erklärte Trump am Freitag (Ortszeit) in seinem Onlinedienst Truth Social, auf dem er ein Foto des Passes veröffentlichte.

Israel und Libanon vereinbaren Weg zum Frieden - Hisbollah-Anhänger protestieren

Israel, der Libanon und die USA haben in Washington ein Rahmenabkommen unterzeichnet, das den Weg zu einem israelisch-libanesischen Friedensabkommen ebnen soll. Laut dem in der Nacht zum Samstag vom US-Außenministerium veröffentlichten Text wollen Israel und der Libanon ihren seit Jahrzehnten andauernden Konflikt endgültig beenden und formal jeden Kriegszustand zwischen ihnen beenden. Anhänger der pro-iranischen Hisbollah protestierten anschließend in Beirut gegen das Abkommen.

Textgröße ändern: