Pallade Veneta - Verwaltungsgerichtshof: Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen Verfassungsrecht

Verwaltungsgerichtshof: Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen Verfassungsrecht


Verwaltungsgerichtshof: Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen Verfassungsrecht
Verwaltungsgerichtshof: Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen Verfassungsrecht / Foto: Ronny Hartmann - AFP/Archiv

Der Rundfunkbeitrag verstößt mit seinem Programmangebot nicht gegen Verfassungsrecht. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nach Angaben vom Dienstag in mehreren Berufungsverfahren. Die Kläger sind daher weiterhin zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet.

Textgröße ändern:

Insgesamt ging es um sieben Berufungsverfahren, in denen die vorangegangene Rechtsprechung von Verwaltungsgerichten bestätigt wurde. Die Kläger wenden sich gegen ihre Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Sie sind im Wesentlichen der Auffassung, der Rundfunkbeitrag verfehle seinen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag. Sein Programmangebot verstoße gegen die Grundsätze der Ausgewogenheit, Vielfältigkeit, Diskriminierungsfreiheit und auch der Sparsamkeit.

Der Verwaltungsgerichtshof erkennt demnach keine augenfälligen oder regelmäßigen Defizite bei der Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Fernsehen, Hörfunk und Mediathek deckten alle Bereiche wie zum Beispiel Information, Kultur und Sport in ihrer vollen Breite ab.

Auch die von den Klägern gerügten Defizite bei der Berichterstattung zur politischen Meinungsbildung rechtfertigten keine andere Einschätzung, befand das in Mannheim ansässige Gericht. Die Kläger kritisieren, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einseitig linke Parteien und "progressive" Positionen bevorzuge.

Ebenfalls ohne Erfolg blieb die Rüge der Kläger, der Rundfunk verletze systematisch die Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Da die gegenwärtige Rundfunkfinanzierung maßgeblich auf der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beruhe, sei diese Frage einer Beurteilung der Verwaltungsgerichte entzogen.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde beim obersten Verwaltungsgericht eingelegt werden

B.Cretella--PV

Empfohlen

USS Theodore Roosevelt trifft in Singapur ein

Der US-Flugzeugträger USS Theodore Roosevelt hat Singapur erreicht und hält dort für einige Tage an. Nach dem Durchfahren der Malakka-Straße soll das Schiff in den Operationsbereich des US Central Command vorstoßen, um sich zwei weiteren Trägerstreitgruppen anzuschließen.

Trump ernennt Stephen Miller zum Stabschef nach Midterm-Verlusten

US-Präsident Donald Trump hat Stephen Miller zum nächsten Stabschef im Weißen Haus ernannt. Die Entscheidung fällt kurz nach den Midterm-Wahlen, bei denen die Republikaner ihre Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses verloren haben. Miller folgt auf Susie Wiles, die ihren Rücktritt eingereicht hat.

Die Verbrechen der RAF machen den Staat nicht unfehlbar

50 Jahre Deutscher Herbst: RAF-Expertin Daniela Hillers kündigt drei Bücher für 2027 an und fordert offene Auseinandersetzung mit der RAF-Geschichte.

Алекс Боди назначен вице-президентом группы SCANDIC FINANCE

С 1 ноября 2026 года румынский предприниматель Александру Николае Боди, 41 год, возглавляет восточноевропейское направление подразделения «International Operations & Global Banking Strategy» в SCANDIC FINANCE GROUP. В его подчинении 384 сотрудника. Боди также координирует проекты в сфере недвижимости в Федеративной Республике Германия.

Textgröße ändern: