Pallade Veneta - Klage von Neonazisekte scheitert: Artgemeinschaft bleibt verboten

Klage von Neonazisekte scheitert: Artgemeinschaft bleibt verboten


Klage von Neonazisekte scheitert: Artgemeinschaft bleibt verboten
Klage von Neonazisekte scheitert: Artgemeinschaft bleibt verboten / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Die Neonazisekte Artgemeinschaft bleibt verboten. Die Gruppe richte sich gegen die Verfassung, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch und wies die Klage gegen das Verbot ab. Das Bundesinnenministerium hatte die Artgemeinschaft im Jahr 2023 als Verein verboten. Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine zentrale Schnittstelle innerhalb der Neonaziszene. (Az. 6 A 18.23)

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Sie wehrte sich gegen das Verbot und machte geltend, dass sie eine Religions- beziehungsweise Weltanschauungsgemeinschaft sei. Darum könne sie nicht als Verein verboten werden. Diese Auffassung teilte das Gericht aber nicht. Auch solche Gemeinschaften müssten sich an die für alle geltenden Gesetze halten, führte es aus.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt seien, könnten sie auf Grundlage des Vereinsrechts verboten werden. Die Richterinnen und Richter befassten sich ausführlich mit der Lehre der Gruppe - und kamen zu dem Schluss, dass diese mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.

Dabei ging es einmal um die Haltung zur Menschenwürde. Die Menschenwürde ist egalitär und gründet ausschließlich in der Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung, wie das Gericht betonte. Die Gruppe differenziere aber in vermeintliche menschliche "Rassen". Ihre eigene sogenannte Art halte sie für überlegen und werte andere Menschen ab.

Außerdem wende sich die Gruppe aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung. Auf Grundlage von nationalsozialistischen Ideen wolle sie ein passendes staatliches und gesellschaftliches Modell fördern. Auf dem Boden des Grundgesetzes könnten ihre Glaubensvorstellungen politisch nicht umgesetzt werden.

Die Artgemeinschaft gab an, keine politischen Ziele zu verfolgen und keine politischen Meinungsäußerungen bei ihren Veranstaltungen zu dulden. Das glaubte das Gericht aber nicht. Es verwies unter anderem darauf, dass auffallend oft bekannte Rechtsextremisten zu Vorträgen eingeladen worden seien.

Bei Mitgliedern der Gruppe seien außerdem historische Gegenständen aus der Zeit des Nationalsozialismus, große Hakenkreuzfahnen und Alltagsgegenstände mit Hakenkreuzen gefunden worden. Darunter waren beispielsweise Weihnachtsbaumschmuck, eine Kochschürze und Teelichthalter, wie das Gericht ausführte. Der Fund dieser Asservate runde den Eindruck ab.

O.Mucciarone--PV

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