Pallade Veneta - Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag beschließt neues Gewaltschutzgesetz

Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag beschließt neues Gewaltschutzgesetz


Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag beschließt neues Gewaltschutzgesetz
Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag beschließt neues Gewaltschutzgesetz / Foto: Sergio Lima - AFP/Archiv

Vorbild Spanien: Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, sollen Täter künftig eine elektronische Fußfessel tragen. Der Bundestag beschloss dazu am Freitag die Reform des Gewaltschutzgesetzes. Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für eine entsprechende Vorlage der Bundesregierung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, neben einem besseren Schutz für Frauen durch die Einführung der elektronischen Fußfessel würden die Täter zur Mitarbeit verpflichtet. "Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht."

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Nach dem Vorbild Spaniens sollen Gerichte potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können. Außerdem sollen der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht und für Familiengerichte die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.

In Spanien schütze die elektronische Fußfessel seit 20 Jahren hochwirksam Frauen, sagte Hubig im Bundestag. "Jetzt kommt sie endlich auch hier." Komme ein Täter trotz Verbots zu nahe, werde sofort Alarm ausgelöst. Auch die Betroffenen bekämen in Echtzeit ein Signal. Der zweite Baustein des Gesetzes sei die Täterarbeit, "denn Prävention bedeutet eben auch Arbeit mit denjenigen, die die Gewalt ausüben".

Die Ministerin kündigte weitere Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen an, "die zu Hause geschlagen, auf der Straße belästigt oder im Netz erniedrigt werden". Dabei gehe es unter anderem um digitale Gewalt wie Deepfakes. In Fällen von häuslicher Gewalt solle es in Strafverfahren eine Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte geben, "damit man sich sicher fühlen kann". Im Sorge- und Umgangsrecht für Kinder solle zudem häusliche Gewalt stärker berücksichtigt werden.

M.Romero--PV

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