Pallade Veneta - Auslandsreisen von Wehrfähigen: Ausnahmeregelung könnte rechtswidrig sein

Auslandsreisen von Wehrfähigen: Ausnahmeregelung könnte rechtswidrig sein


Auslandsreisen von Wehrfähigen: Ausnahmeregelung könnte rechtswidrig sein
Auslandsreisen von Wehrfähigen: Ausnahmeregelung könnte rechtswidrig sein / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Mithilfe einer Ausnahmeregelung stellte das Bundesverteidigungsministeriumklar, dass wehrfähige Männer Auslandsreisen doch nicht genehmigen lassen müssen - es könnte dabei aber rechtswidrig gehandelt haben. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag. Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt.

Textgröße ändern:

Am Osterwochenende hatte eine Regelung im neuen Wehrdienstgesetz für Aufsehen gesorgt, wonach sich Männer im wehrfähigen Alter längere Auslandsreisen genehmigen lassen müssen. Das Verteidigungsministerium erließ aber kurz darauf eine Allgemeinverfügung, wonach keine Genehmigung mehr notwendig sei - solange der Wehrdienst freiwillig bleibt.

"Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit", heißt es in dem Gutachten. Das heißt: Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.

Der Wissenschaftliche Dienst betont, dass wenn Ausnahmen von einem Gesetz definiert würden, auch noch Fälle übrigbleiben müssten, für die das Gesetz weiterhin gelte. "Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall." Die Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums nehme jedoch alle Männer von der Genehmigungspflicht aus.

"Dies dürfte im Ergebnis dazu führen, dass die Genehmigungspflicht gänzlich suspendiert wird, da kein Adressat mehr unter die Genehmigungspflicht fällt." Dazu sei die Exekutive, also das Ministerium, aber nicht befugt. Ihre Aufgabe sei es, Gesetze "anzuwenden und zu vollziehen", heißt es im Gutachten.

Aufgrund dieser Erwägungen "dürfte angenommen werden können, dass die Allgemeinverfügung vom 9. April 2026 rechtswidrig ist", schreibt der Wissenschaftliche Dienst. Das Ministerium könnte die Verfügung laut Gutachten selbst zurücknehmen, ein Gericht könnte sie aber auch für ungültig erklären. Zuerst hatte das "ARD-Hauptstadtstudio" über das Gutachten berichtet.

Für Linken-Fraktionvize Desiree Becker ist der Vorgang "ein weiterer Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen". Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) überschreite "eindeutig seine Kompetenzen und untergräbt die Gewaltenteilung", kritisierte Becker.

Das Wehrressort erklärte derweil am Montag, dass die Allgemeinverfügung nur "eine Übergangsregelung" sei, bis eine Gesetzesänderung in Kraft trete. Das zugehörige Gesetz solle noch in diesem Jahr beschlossen werden.

Zum 1. Januar war eine Wehrdienstreform in Kraft getreten. Sie sieht eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung für 18-jährige Männer vor. Frauen können sich freiwillig mustern lassen. Ziel der Reform ist eine personelle Aufstockung der Truppe.

Das beschlossene Gesetz sieht zwar keine Rückkehr zu der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht vor. Es öffnet aber die Tür zu einer sogenannten Bedarfswehrpflicht für den Fall, dass angestrebte Personalstärken über das Freiwilligen-Modell nicht erreicht werden.

A.Fallone--PV

Empfohlen

Erneute Proteste gegen Kushner-Bauprojekt in Albanien: 27 weitere Strafverfahren

Wegen neuerlicher Proteste gegen ein Luxus-Bauprojekt des Trump-Schwiegersohns Jared Kushner in Albanien sind Strafverfahren gegen 27 weitere Demonstranten eingeleitet worden. Den Verdächtigen würden Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit vorgeworfen, erklärte die Polizei am Freitag. Aus Protest gingen derweil am Freitagabend erneut tausende Menschen in der Hauptstadt Tirana auf die Straße. Anfang der Woche waren bereits Strafverfahren gegen 35 Demonstranten eingeleitet worden, die bei vorherigen Protesten eine Autobahn blockiert haben sollen.

"Fliegendes Weißes Haus": Trump enthüllt von Katar geschenkte neue Air Force One

Ein "fliegendes Weißes Haus": US-Präsident Donald Trump hat offiziell das neue Präsidentenflugzeug Air Force One eingeweiht, ein Geschenk des Golfstaats Katar. Die Maschine gelte als "das luxuriöseste Flugzeug der Welt", schwärmte Trump am Freitag bei einer Zeremonie auf dem Luftwaffenstützpunkt Andrews. Katar dankte er dafür, "dass sie so nett waren und es bereitgestellt haben". Das kostspielige Geschenk wirft ethische und verfassungsrechtliche Fragen auf. Vertreter der Demokratischen Partei hatten das Geschenk Katars als "Bestechung" und "ausländische Einflussnahme" kritisiert.

Diplomatischer Eklat: Polens Präsident entzieht Selenskyj höchste Auszeichnung

Der Streit zwischen Polen und der Ukraine um die Weltkriegs-Vergangenheit schaukelt sich weiter hoch: Der rechtsnationale polnische Präsident Karol Nawrocki hat dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj die höchste Ehrung des Landes entzogen. Nawrocki verkündete die Aberkennung des Weißer-Adler-Ordens am Freitagabend in einer Videobotschaft. Die ukrainische Regierung verurteilte den Schritt umgehend als "strategischen Fehler" und "respektlos". Selenskyj hatte mit der Benennung einer ukrainischen Armeeeinheit nach der berüchtigten Ukrainischen Aufständischen Armee (UPA) Ende Mai einen diplomatischen Eklat mit Polen ausgelöst.

Polens Präsident entzieht Selenskyj höchste Auszeichnung des Landes

Nach einem Streit um die Weltkriegs-Vergangenheit entzieht der polnische Präsident Karol Nawrocki dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj die höchste Ehrung des Landes. Nawrocki verkündete die Aberkennung des Weißer-Adler-Ordens am Freitagabend in einer Videobotschaft. Die ukrainische Regierung verurteilte den Schritt umgehend als "strategischen Fehler" und "respektlos". Polen gehört bislang zu den wichtigsten militärischen und humanitären Unterstützern der Ukraine im Verteidigungskrieg gegen Russland.

Textgröße ändern: