Pallade Veneta - Medienberichte: Bas will Höchstwochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen

Medienberichte: Bas will Höchstwochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen


Medienberichte: Bas will Höchstwochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen
Medienberichte: Bas will Höchstwochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen / Foto: RALF HIRSCHBERGER - AFP

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat Medienberichten zufolge einen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Das Nachrichtenmagazin "Politico" berichtete am Donnerstag, Bas wolle die Öffnung des Arbeitszeitgesetzes für einen Übergang von der Tages- zur Wochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen. Geplant seien auch strengere Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung.

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Das Arbeitsministerium erklärte gegenüber AFP, es nehme zu "internen Arbeitsfassungen" keine Stellung. Aus Kreisen des Ministeriums hieß es, der Entwurf befinde sich noch in der "Hausabstimmung" und sei daher auch noch nicht in die Ressortabstimmung gegangen.

"Politico" zitierte aus dem Entwurf, der dem Magazin vorlag: "Die Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebspartner erhalten die Möglichkeit, statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren." In der Begründung werde dazu erläutert, dass Betriebe dann von einer maximalen Tagesarbeitszeit auf eine maximal Wochenarbeitszeit wechseln können, wenn ihre Tarifverträge dies zulassen.

SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag die Flexibilisierung der Arbeitszeit von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbart. Dagegen machen seit Wochen die Gewerkschaften mobil. Sie verweisen insbesondere darauf, dass die jetzt gültige tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden die Gesundheit der Beschäftigten sichere.

Der Entwurf aus dem Arbeitsministerium knüpft die Flexibilisierung der Arbeitszeit laut "Politico" nun an die Voraussetzung, dass "durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht gefährdet wird." Dies zitierte auch der "Focus".

Bas will laut dem Bericht zudem die Pflichten zur Arbeitszeiterfassung strenger fassen. "Der Arbeitgeber wird verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit (…) jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen." Vertrauensarbeitszeit-Modelle sollten möglich bleiben.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger nannte den Referentenentwurf eine "Zumutung". Er "strotzt vor Misstrauen" in die Arbeitgeber und ihre Beschäftigten. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte, der Entwurf erfülle die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt "an keiner Stelle".

Der Gesetzentwurf knüpfe die "geringfügige" Anpassung der Höchstarbeitszeit an tarifliche Regelungen, während der Koalitionsvertrag ausdrücklich auf eine solche tarifliche Grundlage verzichte. Darüber hinaus sehe er eine "höchst bürokratische Regelung" zur Arbeitszeiterfassung vor, die den garantierten Schutz der Vertrauensarbeitszeit im Koalitionsvertrag nicht gewährleiste.

Der Entwurf widerspreche "eklatant" dem Koalitionsvertrag." Er müsse "zurückgezogen und völlig überarbeitet werden", forderte Dulger.

E.M.Filippelli--PV

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