Pallade Veneta - Kritik an geplanter Einschränkung bei Unterhaltsvorschuss

Kritik an geplanter Einschränkung bei Unterhaltsvorschuss


Kritik an geplanter Einschränkung bei Unterhaltsvorschuss

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die Bezugszeit beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende einschränken. "Vorgesehen ist unter anderem, den Unterhaltsvorschuss künftig für Kinder bis einschließlich 15. Lebensjahr zu gewähren", teilte ein Ministeriumssprecher am Sonntag auf Anfrage in Berlin mit. Die Grünen und das Deutsche Kinderhilfswerk kritisierten die Pläne.

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Prien wolle "zeitnah einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen", erklärte der Ministeriumssprecher. Hintergrund seien die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. "Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt", gab der Sprecher zu bedenken.

Er betonte, es bleibe jedoch trotz der Kürzungen das Ziel der Regierung, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen, "insbesondere mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist". Zugleich solle "der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden". In der Regel handelt es sich dabei um Väter.

Nach geltendem Recht besteht seit der Reform 2017 grundsätzlich ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, nicht bekannt oder verstorben ist. Das Ministerium wies darauf hin, dass vor dieser Reform die Leistung nur bis zum zwölften Geburtstag des Kindes sowie generell für höchstens 72 Monate gewährt worden sei.

Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann äußerte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP scharfe Kritik an den Ministeriumsplänen. "Ständig werden wir mit neuen Kürzungsvorhaben von CDU/CSU und SPD konfrontiert: Unterhaltsvorschuss, Elterngeld oder der Kindersofortzuschlag von 25 Euro zur Unterstützung von Kindern in Armut", erklärte sie. Es treffe "immer die Gleichen: Alleinerziehende, Familien und Kinder".

Die Bundesregierung habe "offenbar nichts übrig für Familien und Kinder, sonst würde sie solche Entscheidungen nicht treffen", erklärte Haßelmann gegenüber AFP. Geld für Gastrosteuerentlastung, Mütterrente oder verbilligte Flugtickets sei aber da. "Union und SPD setzen falsche Prioritäten und versuchen, ihre Haushaltlöcher auf dem Rücken von Familien, von Alleinerziehenden und Kindern zu sanieren", warf Haßelmann der Regierung vor.

Auch das Kinderhilfswerk äußerte sich kritisch. Es forderte "durchgreifende Reformen zugunsten von Kindern und Jugendlichen", statt "Kürzungen bei denen, die ohnehin schon wenig haben". Bund, Länder und Kommunen müssten "an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann", erklärte Kinderhilfswerk-Sprecher Uwe Kamp.

Deutlich mehr Mittel müssten für die öffentliche Infrastruktur, Bildung, Bekämpfung und Prävention der Kinderarmut, mehr Medienbildung oder die Beseitigung des Fachkräftemangels im Bildungssystem aufgebracht werden, führte er aus.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt seit Januar 2025 für Kinder bis zu fünf Jahren 227 Euro monatlich, für Kinder von sechs bis elf Jahren 299 Euro monatlich und für Kinder von zwölf bis 17 Jahren 394 Euro monatlich. Geleistete Unterhaltszahlungen werden davon abgezogen. Zuerst hatte die Nachrichtenagentur KNA über die Pläne des Familienministeriums berichtet.

R.Lagomarsino--PV

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