Pallade Veneta - Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober über Regelungen bei Erbschaftsteuer

Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober über Regelungen bei Erbschaftsteuer


Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober über Regelungen bei Erbschaftsteuer
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober über Regelungen bei Erbschaftsteuer / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober in zwei Verfahren über Regelungen zur Erbschaftsteuer. In einem vom Land Bayern angestrengten Verfahren wird am 12. Oktober mündlich unter anderem über die Regelungen für Freibeträge verhandelt, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Einen Tag später geht es um die Klage eines Erben eines Privatvermögens, der sich durch die Verschonung von Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer benachteiligt sieht.

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Die bayerische Landesregierung geht mit einer abstrakten Normenkontrollklage gegen Vorschriften zur Bewertung von Grundbesitz, persönliche Freibeträge und Steuersätze innerhalb des Gesetzes zur Erbschaftsteuer vor. Bayern hält die Vorschriften für formell verfassungswidrig, weil dem Bund die Gesetzgebungskompetenz fehle.

Die Regeln für Freibeträge und Steuersätze sind nach bayerischer Auffassung auch materiell verfassungswidrig. Dies begründet der Freistaat damit, dass der Gesetzgeber diese in den vergangenen Jahren nicht an die Preissteigerungen angepasst habe. Außerdem müssten Freibeträge das regional unterschiedliche Niveau der Immobilienpreise berücksichtigen.

Die zweite Verfassungsklage gegen Regelungen der Erbschaftsteuer richtet sich gegen die Verschonung von Betriebsvermögen. Hintergrund ist die Klage eines Erben eines Privatvermögens, der sich durch die Regeln für Betriebe benachteiligt fühlt. Die mündliche Verhandlung über die Verfassungsbeschwerde des Manns wurde für den 13. Oktober angesetzt.

Der Kläger hatte von seiner Tante unter anderem ein Wertpapierdepot und Grundvermögen geerbt. Er klagte erfolglos gegen die Belastung seines Erbes durch die fällig gewordene Erbschaftsteuer. Während diese für Privatvermögen ohne Vergünstigung gilt, gibt es bei Betriebsvermögen verschiedene Begünstigungen.

Diese reichen von einer weitgehenden Steuerfreistellung bis hin zum vollständigen Erlass der Erbschaftsteuer. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich nun mit der Frage, ob die Regeln für Betriebsvermögen im Erbschaftsteuergesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder ob diese den Kläger benachteiligen.

C.Grillo--PV

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