Pallade Veneta - Mehr als tausend Juristen fordern AfD-Verbotsverfahren

Mehr als tausend Juristen fordern AfD-Verbotsverfahren


Mehr als tausend Juristen fordern AfD-Verbotsverfahren
Mehr als tausend Juristen fordern AfD-Verbotsverfahren / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Mehr als tausend Juristinnen und Juristen in Deutschland unterstützen die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht. Mindestens 1051 Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Juristen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie Rechtsreferendare hätten einen entsprechenden offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages unterzeichnet, teilte der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) am Montag in Berlin mit.

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Der Brief von Mitte Juli war zunächst von mehr als 500 Juristinnen und Juristen unterzeichnet und veröffentlicht worden. Darin nimmt der RAV Bezug auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstoße und damit verfassungswidrig sei.

Bundestag und Bundesregierung seien nun erneut als politisch Verantwortliche aufgefordert, "unverzüglich die notwendigen Schritte für die Stellung eines Antrags an das Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen zu lassen und damit ein Verbot der Partei zu bewirken", erklärte der RAV. Die Juristinnen und Juristen befürchteten andernfalls "einen ernsthaften Schaden für die Demokratie und die Bedrohung vieler Menschen, sollte es der AfD gelingen, ihre verfassungsfeindliche Politik in die Realität umzusetzen".

Die RAV-Vorsitzende und Mit-Initiatorin des offenen Briefs, Angela Furmaniak, erklärte, das Grundgesetz gebe "ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss". Die Politik dürfe sich "nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken", sondern müsse "handeln, bevor es zu spät ist".

Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien als verfassungswidrig einzustufen, "die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Sie können durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden.

Nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat können einen Antrag für das Verbot einer bundesweit organisierten Partei beim Bundesverfassungsgericht stellen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Einige Landesverbände werden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

F.Abruzzese--PV

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