Pallade Veneta - Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Verbot von Gruppe Nordadler ab

Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Verbot von Gruppe Nordadler ab


Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Verbot von Gruppe Nordadler ab
Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Verbot von Gruppe Nordadler ab / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen das Verbot der rechtsextremen Vereinigung Nordadler als unzulässig abgewiesen. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Verbot im Juni 2020 verfügt. Die Vereinigung verbreite "Hass und Hetze" im Internet und sehne "die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates herbei", hieß es zur Begründung. Sie verstoße gegen den Gedanken der Völkerverständigung. (Az: 6 A 9.20)

Textgröße ändern:

Bei Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen waren NS-Literatur, Reichskriegsflaggen und Devotionalien wie Stahlhelme gefunden worden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Nordadler in einer Analyse vom September 2019 als "mutmaßlich rechtsterroristische, bislang überwiegend virtuell kommunizierende Gruppe" eingestuft.

Der Kläger beantragte, das Verbot der Vereinigung für unzulässig zu erklären. Gleichzeitig wollte er festgestellt wissen, dass er gar nicht Mitglied der Nordadler sei. Das Bundesverwaltungsgericht wies beide Anträge als unzulässig ab.

Für das Verbot seien die obersten Bundesrichter zwar in erster und letzter Instanz zuständig, nicht aber für die Frage der Mitgliedschaft. Hier hätte sich der Kläger zunächst an das Verwaltungsgericht Berlin wenden müssen. Gegen das Verbot könne der Kläger nicht vorgehen, weil er nach eigenem Bekunden gar nicht Mitglied der Nordadler sei.

E.Magrini--PV

Empfohlen

Dänemark verabschiedet sich endgültig von Nerzfarmen

Einst weltweit größtes Exportland will sich Dänemark nun endgültig von der Nerzzucht verabschieden. "Eine Branche sollte nicht allein deshalb weiterbestehen, weil es sie schon lange gibt", erklärte Landwirtschaftsminister Christian Rabjerg Madsen am Freitag. Die Regierung hat sich entschieden, aus Gründen des Tierschutzes keine Sondergenehmigung für das kommende EU-Verbot von Nerzzucht zu beantragen, das im August 2027 in Kraft tritt. Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist müssen Züchter ihre Betriebe somit bis August 2029 endgültig abgewickelt haben.

Neue Proteste in Frankreich am Samstag: 70.000 Sicherheitskräfte im Einsatz

Bei den erwarteten neuen Protesten in Frankreich am Samstag sollen nach Regierungsangaben 70.000 Sicherheitskräfte im Einsatz sein. Der Einsatz werde zudem Eliteeinheiten der Polizei, "etwa 20" gepanzerte Fahrzeuge und 15 Wasserwerfer umfassen, sagte Innenminister Laurent Nuñez am Freitag bei einer Pressekonferenz.

Regierung hält am Ziel der Stromsteuersenkung fest - Merz spricht mit Klingbeil

Die Bundesregierung hält am Ziel einer Senkung der Stromsteuer für alle fest. Vize-Regierungssprecher Steffen Meyer verwies am Freitag in Berlin jedoch auf den Finanzierungsvorbehalt. Druck, das Versprechen aus dem Koalitonsvertrag nun schnell umzusetzen, kam weiter aus den Ländern und der Opposition im Bundestag. Von dort gab es auch Vorschläge zur Finanzierung.

Kurz vor der Wahl: Netanjahu ordnet nach Angriff "Abriegelung" von Westjordanland an

Wenige Tage vor der Parlamentswahl in Israel hat Regierungschef Benjamin Netanjahu nach einem bewaffneten Angriff mit fünf Verletzten nahe Hebron eine "vollständige Abriegelung" des besetzten Westjordanlandes angeordnet. Netanjahu erklärte am Freitag, Israel habe einen "schweren Terroranschlag" verhindert, nachdem Soldaten zwei mutmaßliche palästinensische Angreifer getötet hatten. Die israelische Armee startete daraufhin Anti-Terror-Einsätze. Netanjahu strebt bei der Wahl am Dienstag eine weitere Amtszeit an, Sicherheit ist ein zentrales Wahlkampfthema. Seine rechtsextremen Minister forderten nach dem Vorfall ein härteres Vorgehen im Westjordanland.

Textgröße ändern: