Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am 7. Oktober über eine Klage zu Nachbesserungen am nationalen Luftreinhalteprogramm. Das teilte ein Sprecher des obersten deutschen Verwaltungsgerichts am Mittwoch nach der mündlichen Verhandlung in dem Fall mit. Hintergrund ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung. (Az. 7 C 1.25)
Mit dem Luftreinhalteprogramm sollen die Verpflichtungen zur Reduktion bestimmter Schadstoffe wie Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid umgesetzt werden. Es wurde 2019 beschlossen und 2024 aktualisiert. Aus Sicht der Umwelthilfe reichte das aber nicht aus.
Die Organisation klagte, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab ihr 2024 in Teilen recht. Das Gericht kritisierte, dass einige der Maßnahmen auf alten Daten beruhten. Der Bund wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht, das nun über eine Revision entscheidt.
U.Paccione--PV