Pallade Veneta - In Arztpraxen soll künftig bundesweite Maskenpflicht gelten

In Arztpraxen soll künftig bundesweite Maskenpflicht gelten


In Arztpraxen soll künftig bundesweite Maskenpflicht gelten
In Arztpraxen soll künftig bundesweite Maskenpflicht gelten / Foto: DAVID GANNON - AFP/Archiv

In den Arztpraxen soll künftig bundesweit eine Maskenpflicht gelten. "Das dient dem Schutz der vulnerablen und besonders gefährdeten Gruppen", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe). Nach Angaben aus Koalitionskreisen soll die Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen im neuen Infektionsschutzgesetz bundesweit festgeschrieben werden.

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Wiese bestätigte zugleich, dass die ursprünglich geplante Maskenpflicht im Luftverkehr nun doch entfallen soll. Es sei "richtig und vernünftig", die Pflicht in Fernzügen beizubehalten, in Flugzeugen aber darauf zu verzichten. So gebe es in Flugzeugen eine andere Luftzirkulation durch das Absaugen der Luft und der Verwendung von Filtern. "Im ICE läuft dies anders", betonte Wiese.

Auf den Verzicht der Maskenpflicht im Luftverkehr hatte die FDP gedrungen. Die Neuregelung betrifft innerdeutsche Flüge sowie Flüge von Zielen aus und in die Bundesrepublik. "Damit folgen wir dem, was auch im Rest Europas gilt", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) der "Rheinischen Post". "Das ist vernünftig."

Die Ampel-Koalition hatte sich nach langem Ringen im August auf ein neues Infektionsschutzgesetz verständigt. Der Entwurf sieht eine Beibehaltung der Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn vor.

Für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen soll über die Maskenpflicht hinaus eine Testnachweispflicht gelten. Weitere Corona-Regeln, die einheitlich im gesamten Bundesgebiet gelten, gibt es nicht.

Der Entwurf lässt den Ländern die Möglichkeit für weitere Maßnahmen - etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Über das Gesetz soll der Bundestag am Donnerstag entscheiden, so dass es nach Auslaufen der bisherigen Regelung am 23. September in Kraft treten kann.

Die Grünen zeigten sich zufrieden mit der endgültigen Einigung auf das Infektionsschutzgesetz. "Wir haben einen Kompromiss gefunden, mit dem wir optimistischer als noch im letzten Jahr auf den kommenden Herbst und Winter schauen können", erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Klein-Schmeink.

Der "Ampel" sei es anderes als der großen Koalition im vergangenen Jahr gelungen, "rechtzeitig vor dem Herbst ein Paket wirksamer Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die vulnerablen Menschen in unserer Gesellschaft effektiv zu schützen", sagte sie.

Geregelt werde zudem, dass der Schutzschirm für pflegende Angehörige verlängert wird und die zusätzlichen Kinderkrankentage für gesetzlich versicherte Eltern bis Ende 2023 in Anspruch genommen werden können.

"In den Verhandlungen konnten wir außerdem erreichen, dass das Pandemieradar um realistische Daten zur Kapazität der Krankenhäuser ergänzt wird", erklärte Klein-Schmeink. Allerdings sei die Verlängerung des Schutzschirms auch für Reha-Einrichtungen in der Koalition leider nicht durchsetzbar gewesen.

H.Lagomarsino--PV

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