Pallade Veneta - Bundestag beschließt Polizeireform - im zweiten Anlauf

Bundestag beschließt Polizeireform - im zweiten Anlauf


Bundestag beschließt Polizeireform - im zweiten Anlauf
Bundestag beschließt Polizeireform - im zweiten Anlauf / Foto: Daniel ROLAND - AFP/Archiv

Im Kampf gegen Schwerkriminelle und Cyberangriffe soll die Bundespolizei eine Reihe neuer Befugnisse bekommen - insbesondere zur Erhebung von Daten und dem Einsatz von Kamera-Drohnen. Im zweiten Anlauf beschloss der Bundestag am Freitag eine entsprechende Reform des Bundespolizeigesetzes. Das Parlament hatte dem Gesetz zwar bereits im Juli zugestimmt; wegen eines Formfehlers wurde das Votum aber für ungültig erklärt und musste nun nachgeholt werden.

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In der Bundestagssitzung am 10. Juli hatte Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) das Gesetz nach der Abstimmung zunächst als angenommen verkündet. Erst nachträglich fiel auf, dass in dem Entwurf ausdrücklich die Annahme mit der sogenannten Kanzlermehrheit von mindestens 316 der 630 Abgeordneten nötig gewesen wäre. Da die Abstimmung in der Sitzung jedoch nur durch kurzes Aufstehen der Abgeordneten als Zeichen der Zustimmung ausgeführt wurde, ließ sich im Nachhinein nicht zweifelsfrei klären, ob die erforderliche Mehrheit tatsächlich erreicht wurde.

Am Freitag wurde nun eine namentliche Abstimmung angesetzt. 322 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, 134 votierten dagegen. Es gab 118 Enthaltungen.

Die Bundespolizeireform ermöglicht es Beamten, künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einzusetzen. Zugleich können sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren.

Das geltende Bundespolizeigesetz stammt zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 und bedürfe "einer umfassenden Modernisierung", heißt es im Gesetzentwurf. Täterinnen und Täter kommunizierten heutzutage verschlüsselt und nutzten Cloud- und Onlinedienste. Daher müssten die Polizeibehörden mit "zeitgemäßen und modernen Befugnissen" ausgestattet werden.

Dies gilt insbesondere für den Bereich der Telekommunikation. Daher soll die die Bundespolizei personenbezogene Daten künftig leichter erheben, speichern und weiterverarbeiten dürfen. Die Überwachung von Telekommunikation einschließlich der sogenannten Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) - also das heimliche Mitlesen von Kommunikation direkt am Endgerät vor der Verschlüsselung - soll ebenso erleichtert werden wie die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten.

C.Grillo--PV

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