Pallade Veneta - Schweizer lehnen strengere Auslegung von Neutralität ab

Schweizer lehnen strengere Auslegung von Neutralität ab


Schweizer lehnen strengere Auslegung von Neutralität ab
Schweizer lehnen strengere Auslegung von Neutralität ab / Foto: Fabrice COFFRINI - AFP/Archiv

Die Menschen in der Schweiz haben mit großer Mehrheit gegen eine strengere Auslegung der politischen Neutralität ihres Landes gestimmt. Bei einer Volksabstimmung am Sonntag votierten laut Prognosen 71 Prozent der Stimmberechtigten dafür, die Neutralität in der bestehenden Form beizubehalten. Damit kann die Schweiz auch weiterhin Sanktionen der EU etwa gegen Russland übernehmen.

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Die Schweizer Neutralität geht auf das Jahr 1516 zurück und ist seit 1848 in der Verfassung verankert. Die Initiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität" kritisierte aber, die Regierung habe den Nichteinmischungsgrundsatz durch die Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland wegen des Ukraine-Kriegs aufgeweicht.

Die Initiative wollte daher mit einem neuen Verfassungsartikel eine "immerwährende und bewaffnete" Neutralität in der Verfassung verankern. Sie wollte mit der Volksabstimmung außerdem durchsetzen, dass die Schweiz keinem Militärbündnis wie der Nato beitreten oder mit einem solchen zusammenarbeiten kann, außer wenn sie selbst angegriffen wird.

Die Initiative forderte zudem ein weitgehendes Verbot von Sanktionen: Die Regierung sollte nur noch wirtschaftliche Sanktionen verhängen können, wenn diese vom UN-Sicherheitsrat beschlossen wurden. Die Stimmberechtigten sagten dazu nun mehrheitlich Nein.

Einer der Initiatoren der Volksabstimmung war der ehemalige Vorsitzende der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP), Christoph Blocher. Neben der Regierung und einer großen Mehrheit der Abgeordneten hatten sich mit Ausnahme der SVP auch alle großen Parteien dagegen ausgesprochen.

Außenminister Ignazio Cassis sagte in einer TV-Debatte, die Schweizer Neutralität sei schon immer mit einem gewissen Maß an "Flexibilität" gehandhabt worden. Neutralität sei nicht mit "Gleichgültigkeit" gleichzusetzen. Bei Völkerrechtsverletzungen dürfe die Schweiz nicht wegschauen, um eigene Interessen oder den Frieden zu wahren.

L.Bufalini--PV

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