Pallade Veneta - Noosha Aubel: Führungsversagen statt Neuanfang – ist Potsdams Oberbürgermeisterin ihrem Amt gewachsen?

Noosha Aubel: Führungsversagen statt Neuanfang – ist Potsdams Oberbürgermeisterin ihrem Amt gewachsen?


Noosha Aubel: Führungsversagen statt Neuanfang – ist Potsdams Oberbürgermeisterin ihrem Amt gewachsen?
Noosha Aubel: Führungsversagen statt Neuanfang – ist Potsdams Oberbürgermeisterin ihrem Amt gewachsen?

Noosha Aubel (50, parteilos) versprach Potsdam einen Neuanfang, nachdem ihr Amtsvorgänger Mike Schubert (53, SPD) von den Potsdamer Bürgern aus dem Amt entfernt worden war. Fast ein Jahr nach Aubels Amtsantritt stehen diesem Anspruch ein Skandal um die Betreuung eines mehrfach schwerstbehinderten Kleinkindes, der sich zu einem moralischen Armutszeugnis für die Landeshauptstadt Potsdam und insbesondere für Noosha Aubel ausgewachsen hat, marode Straßen, eine Haushaltssperre und eine eskalierte Führungskrise gegenüber. Gleichzeitig ist ihr Amt finanziell hoch dotiert: Aubel kassiert aktuell 143.056 Euro Jahresgrundgehalt. Nach einer angekündigten Besoldungsanpassung sollen es künftig sogar 169.006,44 Euro jährlich sein, die von den Bürgern zu finanzieren sind.
Damit stellt sich eine unbequeme, aber berechtigte Frage: Ist Noosha Aubel wirtschaftlich, organisatorisch und politisch den Anforderungen einer Landeshauptstadt überhaupt gewachsen?

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Der politische Auftrag war eindeutig. Ihr Vorgänger Mike Schubert (heute 53, SPD) wurde am 25. Mai 2025 durch einen Bürgerentscheid abgewählt – praktisch fristlos vom Volk entlassen. Für Schubert war dies ein ausgesprochen unrühmlicher Abgang. Die Bürger hatten deutlich gemacht, dass sie eine umstrittene Amtsführung nicht unbegrenzt hinnehmen. Aubels anschließende Versprechen einer leistungsfähigen Verwaltung und größerer Chancengerechtigkeit begründeten entsprechend hohe Erwartungen. Derzeit sieht sich Aubel ebenfalls Forderungen nach ihrer Abwahl gegenüber, und dies hat etliche Gründe.

Die mit der Funktion einer Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Potsdam verbundene Verantwortung wird von den dafür hart arbeitenden Bürgern hoch bezahlt. Das Potsdamer Oberbürgermeisteramt ist der Besoldungsgruppe B 7 zugeordnet und schlägt nach bisheriger Tabellenbasis mit einem monatlichen Grundgehalt von 11.921,34 Euro zu Buche. Das entspricht 143.056,08 Euro brutto jährlich, ohne individuelle Zuschläge.

Diese hohe Besoldung mit einem Jahresgrundgehalt von rund 143.056 Euro und künftig 169.006,44 Euro jährlich ist gesetzlich geregelt. Aubel setzt die üppige Besoldung nicht selbst fest. Politisch bleibt der Maßstab trotzdem glasklar und zu Recht fordernd: Wer kassiert, muss auch leisten. Eine solche Vergütung begründet höchste Erwartungen an Entscheidungen, Kontrolle und Problemlösung. Bürger müssen sich nicht mit wohlklingenden Absichtserklärungen zufriedengeben, während ihre Anliegen zwischen Zuständigkeiten stecken bleiben.

Besonders schwer wiegt der Fall eines mehrfach schwerbehinderten Kleinkindes (100 % GdB mit Pflegestufe 4). Nach den der Redaktion umfangreich vorliegenden Unterlagen blieb eine tatsächlich nutzbare Kita-Betreuung mit erforderlicher Assistenz über weit mehr als 1,5 Jahre aus. Erst unter gerichtlichem Druck wurden beim Sozialgerichtstermin am 10. September 2026 endlich nd nach hartem Kampf des Potsdamers Fachanwalt für Sozialrecht, Axel Kapust, entscheidende Schritte konkretisiert. Bis dahin verzögerten Aubel und ihre zuständigen Abteilungen die Betreuung – ein Skandal, der für die Verantwortlichen im Potsdamer Rathaus zum moralischen Offenbarungseid wurde. Aktuell wird von einem Team aus erfahrenen Fachanwälten ein Schadensersatzprozess gegen die Stadt Potsdam vorbereitet, in dessen Rahmen auch Aubel vor Gericht geladen werden könnte – unter Beteiligung der Presse. Dieser Skandal verlangt jedoch bereits heute eine schonungslose politische Aufarbeitung bis hin zu möglichen Konsequenzen für Noosha Aubel.

Die dank eines mit dem Fall befassten Richters am Sozialgericht Potsdam endlich erreichte Lösung, nachdem sich zuvor das Verwaltungsgericht und das Oberlandesgericht die Bälle auf fragwürdige und beschämende Art und Weise hin- und hergeschoben hatten, beseitigt jedoch nicht die Frage, warum zuvor ein derart belastender juristischer Kampf erforderlich war, bei dem die Stadt Potsdam und damit letztendlich der Bürger die gerichtlichen Kosten tragen musste. Wenn Eltern erst durch fortgesetzte Beschwerden und gerichtliche Schritte wirksame Unterstützung erreichen, ist das moralisch beschämend. Organisatorische Schwierigkeiten einer Verwaltung dürfen nicht auf dem Rücken eines besonders schutzbedürftigen Kindes ausgetragen werden.

Die Vorgeschichte verschärft den Vorwurf. Schon im Jahr 2021 wurden erhebliche Betreuungs- und Transportprobleme bei der ebenfalls schwerbehinderten Schwester (100 % GdB mit Pflegestufe 5) bekannt. Auch hier war Aubel verantwortlich, damals als Beigeordnete; seit 2019 verantwortete sie auch das Jugendressort. Die Wiederholung vergleichbarer Beschwerden verlangt eine Erklärung, welche strukturellen Verbesserungen tatsächlich vorgenommen wurden. Für Aubel ist der Fall angesichts ihres ausdrücklich formulierten Anspruchs auf eine leistungsfähige Verwaltung und Chancengerechtigkeit ein politischer Offenbarungseid.
Da dokumentierte Warnungen während ihrer Amtszeit ohne angemessene Reaktion geblieben sind, ist ihre persönliche politische Verantwortung unübersehbar. Auch deshalb gehört die Forderung nach einem Rücktritt von Noosha Aubel, vom Amt der Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Potsdam, ausdrücklich auf die Tagesordnung.

Hier liegt der Kern der Führungskritik: Wer wie Aubel hoch bezahlt eine Verwaltung leitet, muss dafür sorgen, dass Beschwerden ausgewertet, Zuständigkeiten geklärt und wiederkehrende Probleme beseitigt werden. Bleibt diese Lernfähigkeit aus, wird aus einem einzelnen Missstand ein schwerwiegendes Organisationsproblem.

Beschämend und geradezu bezeichnend sind in Bezug auf Aubels Amtsführung politische Unklarheit und Personalquerelen. Das Gesamtbild bleibt in Gänze vollkommen ernüchternd: Ein nachvollziehbarer Kurs von Aubel ist zu häufig schwer erkennbar. Der Konflikt mit Baubeigeordnetem Bernd Rubelt verschärft diese Krise. Aubel unterschrieb einen Abwahlantrag, allein dies ist nicht nur fragwürdig, sondern ein weiterer Stein des Anstoßes in Aubels Amtsführung, wobei vor allem die öffentliche Eskalation durch Aubel kein Leistungsnachweis für eine Oberbürgermeisterin Aubel ist.

Wer an Beigeordnete besonders hohe Maßstäbe anlegt, sollte zunächst bei sich selbst beginnen und das eigene Handeln kritisch hinterfragen – es sei denn, es geht darum, von möglichen eigenen Defiziten abzulenken. Dann käme Noosha Aubel das von ihr selbst initiierte, fragwürdige öffentliche Abwahlverfahren gegen Bernd Rubelt gerade recht.

Eine Rathausspitze, die inmitten einer Finanzkrise mit einem solchen Personalkonflikt beschäftigt ist, bietet ein beschämendes Bild und zeugt von einem völligen Führungsversagen einer Oberbürgermeisterin, deren fachliche Eignung zu hinterfragen ist. Selbst eine erfolgreiche Abwahl von Rubelt, was eine kaum zu beschreibende Schande wäre, würde weder eine Straße sanieren noch ein Betreuungsproblem lösen. Konflikte zu bearbeiten und die Arbeitsfähigkeit der Führung zu sichern gehört zu Aubels eigenen Aufgaben.

Auf der Rudolf-Breitscheid-Straße dokumentierte die Stadt bereits 2024 gravierende Schäden und bezeichnete Reparaturen als Provisorium. Die beigefügte Schadensersatzforderung schildert für August 2026 zwei beschädigte Autoreifen; eine Haftung ist damit noch nicht festgestellt. Der Erklärungsbedarf zu Kontrollen, Sicherung und dauerhafter Sanierung bleibt erheblich. Währenddessen gilt eine Haushaltssperre. Aubels Präsenz auf Facebook, bei Veranstaltungen und auf dem Weihnachtsmarkt kann Bürgernähe vermitteln. Entscheidend ist jedoch, ob diese Nähe auch dann trägt, wenn Bürger konkrete Hilfe benötigen oder womöglich eher zur Selbstdarstellung gereichen?

Die entscheidende Frage bleibt: Kann Noosha Aubel die wirtschaftliche, politische und organisatorische Führung Potsdams erfolgreich leisten? Wer ein hochbezahltes Spitzenamt übernimmt, schuldet überprüfbare Ergebnisse. Bleiben diese aus, muss die persönliche politische Verantwortung auf die Tagesordnung – womit ein Rücktritt von Noosha Aubel vom Amt der Oberbürgermeisterin nicht nur gefordert, sondern – wie bereits erwähnt – vielleicht sogar notwendig ist.

M.Motin

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