Pallade Veneta - Vergesellschaftungen: Dobrindt legt Eckpunkte für Investitionsschutzgesetz vor

Vergesellschaftungen: Dobrindt legt Eckpunkte für Investitionsschutzgesetz vor


Vergesellschaftungen: Dobrindt legt Eckpunkte für Investitionsschutzgesetz vor
Vergesellschaftungen: Dobrindt legt Eckpunkte für Investitionsschutzgesetz vor / Foto: Odd ANDERSEN - AFP

Das geplante Investitionsschutzgesetz der Bundesregierung sieht hohe Hürden für Vergesellschaftungen vor. Das Bundesinnenministerium legte dazu am Sonntag Eckpunkte vor, nach denen eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur möglich sein soll, wenn deren Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird. Linken-Ko-Chef Luigi Pantisano äußerte die Erwartung, dass ein solches Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben werde.

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Auslöser für das Gesetzesvorhaben sind die Pläne einer möglichen rot-grün-roten Regierung in Berlin, große Wohnungsbauunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Dafür sollen bis zu 16 Milliarden Euro als Entschädigungssumme bereit gestellt werden. Linke, Grüne und SPD einigten sich auch auf den Neubau von 100.000 Wohnungen und einen Mietendeckel für landeseigene Immobilien.

Die Bundesregierung hatte sich auf ein Investitionsschutzgesetz geeinigt, um Vergesellschaftungen und Enteignungen auf Landesebene zu erschweren. Die Bundesregierung werde damit deutlich machen, "dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) der "Bild"-Zeitung.

Nach Dobrindts Plänen soll das geplante Gesetz drei zentrale Vorgaben enthalten: Erstens sollen bei Verstaatlichungen Entschädigungen ausschließlich zum Verkehrswert möglich sein. Dieser müsse durch ein Wertgutachten ermittelt werden. Zweitens soll die Entschädigung unmittelbar in Geld erfolgen.

Und schließlich soll eine Vergesellschaftung nur möglich sein, wenn ihre Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird. Zuvor müssten andere Maßnahmen wie Investitionen in den Wohnungsbau oder dessen Förderung vollständig ausgeschöpft worden sein. Das Bundesinnenministerium bestätigte diese Eckpunkte auf AFP-Anfrage. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

Linken-Ko-Chef Pantisano erklärte zu den Plänen, die Bundesregierung habe "Angst vor einer starken Linken, die in Berlin die Interessen der Menschen durchsetzt". Die Bürger Berlins hätten sich zwei Mal für die Vergesellschaftung der großen Wohnungsbestände entschieden: Zuerst in einem Volksentscheid und dann noch einmal, indem sie die Linke "nach einem Mieten-Wahlkampf" zu stärksten Kraft gewählt hätten.

Die Bundesregierung zeige mit ihrem Vorgehen, dass ihr "die Aktionäre von Vonovia wichtiger sind als die Mieterinnen und Mieter in Berlin", betonte Pantisano. Ein solches Gesetz werde vor dem Bundesverfassungsgericht "keinen Bestand haben".

Die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Caren Lay, nannte Dobrindts Pläne in der "Welt" "ein juristisches Himmelfahrtskommando, das keinerlei Sperrwirkung für die Vergesellschaftung in Berlin entfalten" werde.

Die Unionsfraktion im Bundestag stellte sich hingegen hinter den Innenminister. Dessen Vorschläge seien "vernünftig und fair und als Bedingungen einer Enteignung in einer sozialen Marktwirtschaft unerlässlich", sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der "Welt". Nur so könne "das Vertrauen in den Investitionsstandort Deutschland angesichts chaotischer Regierungspläne in Berlin" gesichert werden.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Tobias Matthias Peterka, sagte der "Welt", eine "Konkretisierung zum Schutz privaten Eigentums" sei grundsätzlich sinnvoll. Bezeichnend sei aber, "dass dies heute in Deutschland notwendig scheint".

Der Staatsrechtler Ulrich Battis sieht rechtliche Risiken bei Dobrindts Plänen. Vor allem die vorgesehene Festlegung der Entschädigungshöhe auf den Verkehrswert hält er für problematisch. "Bei der Höhe der Entschädigung gibt es verfassungsrechtlichen Spielraum. Diesen Spielraum durch eine solche Vorgabe einzuschränken, halte ich für riskant", sagte Battis den Funke Medien.

Die übrigen Vorgaben des geplanten Gesetzes hält Battis für gut umsetzbar. Entscheidend sei jedoch die Frage, "ob Vergesellschaftungen überhaupt möglich sind". Eine gesetzliche Regelung des Bundes würde nach Einschätzung des Staatsrechtlers die Möglichkeiten der Länder begrenzen.

F.Abruzzese--PV

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