Pallade Veneta - Investitionsschutzgesetz: SPD-Innenpolitiker zweifelt an Verfassungsmäßigkeit

Investitionsschutzgesetz: SPD-Innenpolitiker zweifelt an Verfassungsmäßigkeit


Investitionsschutzgesetz: SPD-Innenpolitiker zweifelt an Verfassungsmäßigkeit
Investitionsschutzgesetz: SPD-Innenpolitiker zweifelt an Verfassungsmäßigkeit / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP

In der SPD-Bundestagsfraktion gibt es Vorbehalte gegen die Pläne von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), mit einem Investitionsschutzgesetz die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände zu erschweren. "Wenn Dobrindt Vergesellschaftungen tatsächlich verfassungskonform unterbinden will, dann soll er den regulären Weg gehen: das Grundgesetz ändern", sagte der Berichterstatter für Mietrecht, Hakan Demir (SPD), dem "Tagesspiegel". Dobrindt wisse, dass er dafür keine Zweidrittelmehrheit habe. Deshalb bewege er sich "auf verfassungsrechtlich rutschigem Boden".

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Das Bundesinnenministerium hatte am Sonntag Eckpunkte für das geplante Investitionsschutzgesetz vorgelegt, nach denen eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur möglich sein soll, wenn deren Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird. Bei Verstaatlichungen sollen zudem Entschädigungen ausschließlich zum Verkehrswert möglich sein. Dieser müsse durch ein Wertgutachten ermittelt werden. Schließlich soll die Entschädigung unmittelbar in Geld erfolgen.

Demir, der für die SPD im Rechts- und Innenausschuss des Bundestages sitzt, geht davon aus, dass die geplanten Regelungen vom Bundesverfassungsgericht gekippt würden. Über die konkurrierende Gesetzgebung versuche Dobrindt, ein bundesgesetzliches Verbot gegenüber den Ländern zu schaffen. Das stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sagte Demir. Demnach dürfe ein Bundesgesetz nicht ausschließlich dazu dienen, die Landesgesetzgeber von der Gesetzgebung auszuschließen.

"Ein solches Vorgehen würde die Systematik der konkurrierenden Gesetzgebung infrage stellen", sagte der SPD-Politiker. Er könne jede Landesregierung in Berlin verstehen, "die Karlsruhe anrufen würde, um dieses Gesetz zu Fall zu bringen".

Auslöser für das Gesetzesvorhaben sind die Pläne einer möglichen rot-grün-roten Regierung in Berlin, große Wohnungsbauunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Dafür sollen bis zu 16 Milliarden Euro als Entschädigungssumme bereit gestellt werden. Linke, Grüne und SPD einigten sich auch auf den Neubau von 100.000 Wohnungen und einen Mietendeckel für landeseigene Immobilien. Die Bundesregierung hatte sich auf ein Investitionsschutzgesetz geeinigt, um Vergesellschaftungen und Enteignungen auf Landesebene zu erschweren.

A.Saggese--PV

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