Pallade Veneta - Homeoffice-Pauschale auf Dauer und vollständiger Steuerabzug bei Altersvorsorge

Homeoffice-Pauschale auf Dauer und vollständiger Steuerabzug bei Altersvorsorge


Homeoffice-Pauschale auf Dauer und vollständiger Steuerabzug bei Altersvorsorge
Homeoffice-Pauschale auf Dauer und vollständiger Steuerabzug bei Altersvorsorge / Foto: MIGUEL MEDINA - AFP/Archiv

Der Bundestag hat am Freitag über eine Reihe geplanter Steuerentlastungen beraten. Das sogenannte Jahressteuergesetz sieht dafür ab dem kommenden Jahr unter anderem die Entfristung der in der Corona-Pandemie eingeführten Homeoffice-Pauschale und einen höheren Sparerfreibetrag vor. Der vollständige Sonderausgabenabzug für Aufwendungen zur Altersvorsorge wird um zwei Jahre auf 2023 vorgezogen.

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Für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bedeute dies eine Entlastung um 3,1 Milliarden Euro sagte der SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi in der Debatte. Bis 2026 soll der Entlastungseffekt auf knapp sieben Milliarden Euro jährlich ansteigen. Die Ampel-Koalition setze mit der Neuregelung "ein Zeichen", einerseits sozial ausgewogen und andererseits ökonomisch klug zu handeln, sagte der FDP-Politiker Christoph Meyer.

Bei der Rente wird auch der Grundrentenzuschlag steuerfrei gestellt. Die Steuerfreiheit auf Vorsorgeaufwendungen bereits ab 2023 statt ab 2025 soll gemäß einer Vorgabe des Bundesfinanzhofs eine Doppelbesteuerung vermeiden. Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Berufsausbildung steigt bei auswärtiger Unterbringung auf 1200 Euro pro Kalenderjahr. Bei der Homeoffice-Pauschale wird auch der Höchstbetrag auf 1000 Euro angehoben. Vereinfacht werden zudem Regeln zum Steuerabzug für häusliche Arbeitszimmer.

Die steuerliche Abschreibung für neue Mietshäuser wird von zwei auf drei Prozent der Kosten für Herstellung oder Kauf angehoben. Damit verkürzt sich die Abschreibungsdauer auf 33 Jahre. Der Sparerfreibetrag steigt von derzeit 801 Euro für Alleinstehende auf 1000 Euro, für Verheiratete auf das Doppelte. Freistellungsaufträge sollen automatisch angepasst werden. Gestrichen wird die Umsatzsteuer auf Kauf und Installation kleiner Solaranlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt, wie der Grünen-Finanzexperte Sebastian Schäfer hervorhob.

Mit dem Gesetz will die Regierung außerdem eine Rechtsgrundlage für direkte staatliche Zahlungen an die Bürgerinnen und Bürger schaffen. Dazu soll die Steueridentifikationsnummer mit einer hinterlegten Bankverbindung verknüpft werden. Gedacht ist dies für künftige staatliche Leistungen wie zum Beispiel ein Klimageld, Einmalzahlungen in Krisensituationen oder auch Nothilfen bei Naturkatastrophen.

Für die CDU lobte die Finanzexpertin Antje Tillmann grundsätzlich die geplanten Entlastungen als "positiv". Allerdings drängte sie auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren wie eine Einbeziehung auch der Solarthermie in die Umsatzsteuerbefreiung. Außerdem kritisierte Tillmann zusätzlichen bürokratischen Aufwand durch die Verknüpfung von Steuer-ID und Bankverbindung.

Linke-Parteichefin Janine Wissler kritisierte in der Debatte das Fortbestehen "extremer Ungerechtigkeiten im Steuerrecht". So würden weiterhin hauptsächlich Erwerbseinkommen besteuert, kaum aber Kapitalerträge. Jörn König (AfD) warf der Regierung "Flickschusterei" vor, die vor allem zusätzlichen Aufwand verursache.

P.Colombo--PV

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