Pallade Veneta - Urteil: Bundespräsidialamt muss keine Auskünfte über Begnadigungen erteilen

Urteil: Bundespräsidialamt muss keine Auskünfte über Begnadigungen erteilen


Urteil: Bundespräsidialamt muss keine Auskünfte über Begnadigungen erteilen
Urteil: Bundespräsidialamt muss keine Auskünfte über Begnadigungen erteilen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Das Bundespräsidialamt muss einem Urteil zufolge keine Auskünfte über vom Bundespräsidenten ausgesprochene Begnadigungen erteilen. Eine entsprechende Klage wies das Berliner Verwaltungsgericht ab, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern:

Der Kläger wollte vom Bundespräsidialamt Auskunft über sämtliche Begnadigungen, die Bundespräsidenten in den Jahren 2004 bis 2021 erteilt hatten. Nach dem Grundgesetz steht dem deutschen Staatsoberhaupt das sogenannte Begnadigungsrecht zu. Der Kläger verlangte den Angaben zufolge eine Übersicht zu Einzelheiten dieser Entscheidungen.

Das Bundespräsidialamt lehnte Auskünfte dazu ab. Es argumentierte, der Bundespräsident sei bei der Ausübung seines Begnadigungsrechts nicht als Verwaltungsbehörde tätig, sondern als Verfassungsorgan. Eine solche Übersicht sei auch gar nicht vorhanden. Außerdem stünde die Auskunft dem schutzwürdigen Interesse der Betroffenen entgegen.

Da das Bundespräsidialamt ihm keine Auskunft erteilte, sah sich der Kläger nach Gerichtsangaben in seinen Grundrechten verletzt. Er berief sich in seiner Klage auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch nach dem Grundgesetz.

Dem folgte das Gericht in seiner Entscheidung nicht. Wenn der Bundespräsident begnadige, sei er dabei nicht als Behörde tätig, sondern als Verfassungsorgan, sagte der Gerichtssprecher. Damit bestehe kein presserechtlicher Auskunftsanspruch.

O.Pileggi--PV

Empfohlen

Polizeieinsatz wegen verdächtigen Gegenstands an Umspannwerk in Dormagen

Wegen eines verdächtigen Gegenstands ist die Polizei am Donnerstag zu einem Einsatz an einem Umspannwerk im nordrhein-westfälischen Dormagen ausgerückt. Ein Spaziergänger habe den nicht näher benannten Gegenstand am frühen Abend im Bereich der Anlage im Stadtteil Gohr auf dem Boden gefunden, sagte eine Sprecherin der Polizei in Neuss. Das Fundstück sei beschlagnahmt worden. Zuerst hatte der Westdeutsche Rundfunk berichtet.

ZDF-Umfrage vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: AfD weiter ohne absolute Mehrheit

Drei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sieht eine ZDF-Umfrage weiterhin keine absolute Mehrheit für die klar führende AfD. In der am Donnerstag in Mainz veröffentlichten Erhebung der Forschungsgruppe Wahlen kommt die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei auf 41 Prozent und damit auf einen Prozentpunkt mehr als in der vergangenen Woche. Mit unverändert 23 Prozent folgt die regierende CDU von Ministerpräsident Sven Schulze.

Vance: USA untersuchen Angriff auf iranische Hochzeit

Die USA untersuchen nach Angaben von Vizepräsident JD Vance den Angriff auf eine Hochzeitsfeier im Iran. Vance äußerte sich am Donnerstag in Washington zugleich "äußerst skeptisch" über die Angaben aus Teheran zu dem Vorfall. Die iranischen Staatsmedien seien "kein besonders verlässlicher Chronist" in dem Konflikt, sagte der Vizepräsident bei einem Pressebriefing im Weißen Haus.

Leiche von Kriegsverbrecher Mladic in Serbien eingetroffen

Die Leiche des verstorbenen bosnisch-serbischen Kriegsverbrechers Ratko Mladic ist in Serbien eingetroffen und mit militärischen Ehren empfangen worden. Der mit der serbischen Flagge bedeckte Sarg wurde nach der Ankunft aus Den Haag am Donnerstag von sechs Soldaten aus dem Flugzeug getragen, begleitet von Mladics Sohn Darko und dem serbischen Justizminister Nenad Vujic.

Textgröße ändern: