Pallade Veneta - Bundestag beschließt Gesetz für stabilere Finanzen der Krankenversicherung

Bundestag beschließt Gesetz für stabilere Finanzen der Krankenversicherung


Bundestag beschließt Gesetz für stabilere Finanzen der  Krankenversicherung
Bundestag beschließt Gesetz für stabilere Finanzen der Krankenversicherung / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Die gesetzlichen Krankenkassen werden wegen ihres Rekorddefizits mit Milliardenzuschüssen und einem höheren Zusatzbeitrag finanziell gestützt. Der Bundestag beschloss am Donnerstag das Gesetz zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), mit dem der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte steigen soll. Der Zuschuss des Bundes erhöht sich um zwei Milliarden Euro. Die Union warf der Bundesregierung vor, die Probleme der GKV nur zu verschieben.

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Die Anhebung um 0,3 Prozentpunkte erhöht den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf 1,6 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent steigt der gesamte Beitrag damit auf 16,2 Prozent. Der Zuschuss des Bundes steigt um zwei Milliarden Euro.

Der Bund gewährt der GKV, die unter einem Rekorddefizit von 17 Milliarden Euro leidet, für 2023 zudem ein unverzinsliches Darlehen von einer Milliarde Euro. Die Krankenkassen müssen zudem einen Solidarbeitrag von vier Milliarden Euro aus ihren Reserven leisten. Darüberhinaus werden Mittel aus dem Gesundheitsfonds herangezogen.

"Trotz eines historisch großen Defizits haben wir Leistungskürzungen verhindert und lassen die Zusatzbeiträge nur begrenzt steigen", erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). "Vor weiteren Strukturreformen im kommenden Jahr nutzen wir alle Effizienzreserven im System."

Mit dem neuen Gesetz sind auch Einsparungen bei den Arzneimitteln sowie neue finanzielle Anreize für Ärzte bei einer schnellen Terminvergabe verbunden. Mediziner, die einen kurzfristigen Termin vermitteln, bekommen dafür künftig 15 statt bisher zehn Euro. Der behandelnde Facharzt bekommt einen hohen Zuschlag - er beträgt 200 Prozent, wenn er den Patienten innerhalb eines Tages empfängt.

Die bisherige Neupatientenregelung, die als kostspielig gilt, entfällt hingegen. Mit dieser Neuregelung werde ein Schritt in Richtung des Abbaus der Zwei-Klassen-Medizin gegangen, sagte Lauterbach im Bundestag.

Zudem wird mit dem neuen Gesetz geregelt, dass Medikamente, die keinen oder nur einen sehr eingeschränkten Zusatznutzen haben, für die Kassen nicht mehr teurer sein dürfen als bisherige Arzneimittel.

Die Opposition kritisierte, mit der Neuregelung würden die finanziellen Probleme der gesetzlichen Krankenkassen nicht gelöst. Es handele sich um ein "Problem-Verschiebegesetz", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU). Durch die Neuregelung würden einseitig Beitragszahler sowie Ärzte und Apotheker belastet.

Die Linken-Gesundheitsexpertin Kathrin Vogler sagte, die Ampel gebe ihr Versprechen einer gerechteren GKV-Finanzierung auf. Sie sprach von einem "Finanzierungs-Murks-Gesetz".

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte den erhöhten Zusatzbeitrag. Dieser "belastet alle Beitragszahlenden um mehrere hundert Euro im Jahr – und das mitten in einer Krise, in der sich Menschen fragen, wie sie ihre Rechnungen noch bezahlen sollen", sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Zudem lasse die Bundesregierung lässt trotz anhaltender Krise "die gesetzliche Krankenversicherung am ausgestreckten Arm verhungern".

Nach Überzeugung des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI) ist das Gesetz nicht dazu geeignet, die Finanzierungslücken im Sozialsystem nachhaltig zu schließen. "Das Gesetz ist ein politischer Schnellschuss der Ampel-Koalition", sagte Iris Plöger von der BDI-Hauptgeschäftsführung. Unternehmen könnten unter den schwierigeren Marktbedingungen innovative Medikamente kaum noch anbieten.

S.Urciuoli--PV

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