Pallade Veneta - Dezember-Einmalzahlung für Gas-Kunden soll Entlastung in Milliardenhöhe bringen

Dezember-Einmalzahlung für Gas-Kunden soll Entlastung in Milliardenhöhe bringen


Dezember-Einmalzahlung für Gas-Kunden soll Entlastung in Milliardenhöhe bringen
Dezember-Einmalzahlung für Gas-Kunden soll Entlastung in Milliardenhöhe bringen / Foto: Daniel ROLAND - AFP/Archiv

Die Bundesregierung hat die Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember auf den Weg gebracht. Private und gewerbliche Verbraucher sollen nach Angaben aus Regierungskreisen vom Donnerstag durch die staatliche Übernahme der Abschlagzahlungen "im höheren einstelligen Milliardenbereich" entlastet werden. Der Gesetzentwurf befindet sich jetzt in der Ressortabstimmung und soll am 2. November vom Kabinett beschlossen werden.

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Die Einmalzahlung im Dezember war von einer durch die Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission vorgeschlagen worden. Sie soll die Zeit bis zur geplanten Einführung einer Gaspreisbremse im März überbrücken. Für deren Umsetzung benötigen die Energieversorger wegen der Umstellung von IT-Systemen mehrere Monate Zeit.

Durch die Bezugnahme auf die Dezemberkosten würden die "teils erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres 2022 zugunsten der Letztverbraucher berücksichtigt", hieß es aus Regierungskreisen. Da die zur genauen Berechnung des Entlastungsbetrags benötigten Informationen oft nicht sofort vorlägen, entfalle "als vorläufige Maßnahme die Pflicht zum Leisten der Abschlags- oder Vorauszahlung".

Ein genauer Abgleich mit dem Entlastungsbetrag könne dann über die nächste Rechnung erfolgen. Bei Fernwärme entspricht die Entlastung den Angaben zufolge dem Betrag der September-Rechnung zuzüglich einem Anpassungsfaktor, der die Preissteigerungen bis Dezember abbilden soll.

Bei Mietern soll die Entlastung in der Regel mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung erfolgen, die 2023 vom Vermieter erstellt wird. Denn derzeit zahlten viele Mietende noch vergleichsweise moderate Abschläge, die auf den Preisen und Verbräuchen des Vorjahres basierten. Mit der Regelung profitierten Mieterinnen und Mieter "von der Entlastung zu dem Zeitpunkt, wo sie besonders intensiv belastet werden", hieß es. Vermieter sind aber verpflichtet, die Mieter bereits im Dezember über die geschätzte Höhe der Gutschrift zu informieren.

G.Riotto--PV

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