Pallade Veneta - Parlamentsausschuss empfiehlt Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin

Parlamentsausschuss empfiehlt Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin


Parlamentsausschuss  empfiehlt  Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin
Parlamentsausschuss empfiehlt Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hat sich für eine Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin ausgesprochen. Auf Antrag der drei Ampel-Fraktionen beschloss das Gremium "die teilweise Wiederholungswahl in Berlin", wie der Obmann der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss, Johannes Fechner, am Montag mitteilte. Der Beschluss sieht einen neuerlichen Urnengang in 431 von rund 2300 Abstimmungsbezirken vor, und zwar mit Erst- und Zweitstimmen. Dazu müsste die Wahl vom September 2021 in den betroffenen Wahlbezirken für ungültig erklärt werden.

Textgröße ändern:

"Die Wahlpannen dürfen nicht unter den Tisch gekehrt werden, sondern müssen Konsequenzen haben" begründete Fechner die Entscheidung. Die Wahl würde jedoch nur in den fehlerbehafteten Wahlbezirken wiederholt, "weil grundsätzlich für die Stimmen der Wählerinnen und Wähler der Vertrauensschutz gilt und jede Stimme zählt", erklärte er.

Über die Beschlussempfehlung muss nun das Bundestagsplenum entscheiden, was für Freitag geplant ist. Bei den Wahlen des Bundestages und des Abgeordnetenhauses in Berlin am 26. September vergangenen Jahres hatte es zahlreiche Pannen gegeben. Es fehlten Stimmzettel, vor den Wahllokalen bildeten sich lange Warteschlangen. Manche Wahllokale schlossen zwischendurch oder blieben viel länger geöffnet als 18.00 Uhr. Entsprechend hagelte es Einsprüche gegen das Ergebnis.

Wann die Teilwiederholung der Bundestagswahl stattfindet, ist noch offen. Denn gegen den erwarteten Bundestagsbeschluss kann noch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Deshalb könnte sich eine Wiederholung bis 2024 hinziehen. Über die Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen entscheidet am 16. November der Berliner Verfassungsgerichtshof.

B.Fortunato--PV

Empfohlen

Vor US-Prozess: Venezuelas Ex-Präsident Maduro pocht auf Immunität

Acht Monate nach seiner Gefangennahme durch das US-Militär hat der entmachtete venezolanische Präsident Nicolás Maduro erneut versucht, den Prozess in New York abzuwenden. Er berief sich in einer Eingabe an einen US-Richter am Mittwochabend (Ortszeit) auf seine Immunität. Das Verfahren gegen den 63-Jährigen soll im kommenden Juni beginnen.

Russland schließt Goethe-Institute - Berlin, Paris und Warschau zeigen sich geschlossen

Nach den deutschen Strafmaßnahmen im Zusammenhang mit dem versuchten Sprengstoffanschlag am Leipziger Flughafen hat Russland reagiert: Das seit mehr als drei Jahrzehnten in Russland aktive Goethe-Institut muss seine verbliebenen Standorte in dem Land schließen, wie Außenminister Sergej Lawrow am Donnerstag ankündigte. Die Präsidentin der Goethe-Institute, Gesche Joost, sprach von einem "Ende einer Ära der deutsch-russischen Kulturbeziehungen". Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) äußerte sein Bedauern über die Entscheidung - und bekam bei einem Außenministertreffen in Weimar demonstrativen Rückhalt von seinen Kollegen aus Frankreich und Polen.

SPD-Fraktion diskutiert Übergewinnsteuer auf KI-Konzerne

Die SPD-Bundestagsfraktion befasst sich bei ihrer zweitägigen Klausurtagung mit den Chancen und Herausforderungen von Künstlicher Intelligenz (KI). In der "Perspektiv-Diskussion" gehe es auch um die Frage, ob KI-Konzerne mit einer Übergewinnsteuer belegt werden sollten, wenn ihre Profite eine bestimmte Schwelle überstiegen, sagte Fraktionschef Matthias Miersch am Donnerstag zum Auftakt. Diskutiert werden demnach auch die Folgen für die Demokratie durch die Konzentration von Marktmacht im KI-Bereich sowie die Konsequenzen für Arbeitsmarkt und Sozialsysteme.

Nach Zuflucht in Deutschland: Regierungsgegner im Iran zum Tode verurteilt

Einem teils erblindeten iranischen Regierungsgegner, der zeitweise in Deutschland Zuflucht gefunden hatte, droht im Iran die Hinrichtung. Wie mehrere Menschenrechtsorganisationen am Donnerstag mitteilten, wurde der 27-jährige Ali Sarei von einem iranischen Gericht wegen "Korruption auf Erden" zum Tode durch den Strang verurteilt.

Textgröße ändern: