Pallade Veneta - BGH verhandelt über Strafbarkeit der Fälschung von Corona-Impfbescheinigung

BGH verhandelt über Strafbarkeit der Fälschung von Corona-Impfbescheinigung


BGH verhandelt über Strafbarkeit der Fälschung von Corona-Impfbescheinigung
BGH verhandelt über Strafbarkeit der Fälschung von Corona-Impfbescheinigung / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig verhandelt am Donnerstag (10.30 Uhr) über die Strafbarkeit der Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision gegen ein Urteil vom März ein. Damals wurde der Angeklagte wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Vom Vorwurf der Urkundenfälschung wurde er hingegen freigesprochen.

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Der Angeklagte hatte in neun Fällen gegen Geld falsche Nachweise in Impfpässen ausgestellt. Eine Strafbarkeit wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen sah das Gericht darin nicht, weil dies die Vorlage der falschen Impfnachweise bei einer Behörde oder Versicherung voraussetze und nicht nur das Vorzeigen in Gaststätten oder Apotheken. Während sich der Angeklagte mit der Sachrüge gegen seine Verurteilung wendet, beanstandet die Staatsanwaltschaft mit ihrer ebenfalls auf die Sachrüge gestützten Revision den Freispruch.

A.Fallone--PV

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