Pallade Veneta - Bundessozialgericht prüft Höhe von Erwerbsminderungsrenten

Bundessozialgericht prüft Höhe von Erwerbsminderungsrenten


Bundessozialgericht prüft Höhe von Erwerbsminderungsrenten
Bundessozialgericht prüft Höhe von Erwerbsminderungsrenten / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Das Bundessozialgericht in Kassel prüft am Donnerstag (13.45 Uhr), ob 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner Anspruch auf höhere Renten haben. Die durchschnittliche Höhe von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sank ab dem Jahr 2001 kontinuierlich. Um dem entgegenzusteuern, änderte der Gesetzgeber 2014, 2018 und 2019 die Berechnungsgrundlagen dieser Renten. (Az: B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R)

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Diese Änderungen gelten bislang allerdings nur für nach dem jeweiligen Stichtag neu bewilligte Renten. Erst ab Juli 2024 soll es auch für die Bestandsrentner pauschale Zuschläge geben. In zwei Verfahren sehen die Kläger den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Die Nachbesserungen müssten auch den Bestandsrentnern jeweils sofort zugutekommen, fordern sie.

R.Zaccone--PV

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