Pallade Veneta - Merkel und Seehofer dürfen nicht als Zeugen in Zivilprozess aussagen

Merkel und Seehofer dürfen nicht als Zeugen in Zivilprozess aussagen


Merkel und Seehofer dürfen nicht als Zeugen in Zivilprozess aussagen
Merkel und Seehofer dürfen nicht als Zeugen in Zivilprozess aussagen / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Altbundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dürfen nicht als Zeugen in einem Zivilprozess aussagen. Auch nach dem Ende ihrer Amtszeit seien Mitglieder der Bundesregierung dazu verpflichtet, über amtliche Angelegenheiten zu schweigen, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag mit. Das Bundeskabinett habe ihnen ihre Aussagegenehmigung zu Recht verweigert. (Az.: VG 6 L 174/22)

Textgröße ändern:

Hintergrund der Entscheidung ist ein Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg. Dort klagt ein früherer Abteilungsleiter des Bundesinnenministeriums gegen die "Bild am Sonntag" auf Unterlassung. Die Zeitung hatte berichtet, dass die Affäre um das Bremer Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu der Versetzung des Beamten in den einstweiligen Ruhestand im Frühjahr 2018 geführt habe. Dagegen klagte der Mann vor Gericht.

Die Richter des OLG beschlossen im September 2021, Merkel und Seehofer zu dieser Frage als Zeugen zu vernehmen. Das Bundeskabinett lehnte im März 2022 jedoch ab, den beiden Politikern die erforderlichen Aussagegenehmigungen zu erteilen. Der Axel-Springer-Verlag wandte sich in der Folge mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Berlin, um gegen diese Entscheidung vorzugehen. Die Richter lehnten den Antrag ab, denn das Kabinett habe die Aussagegenehmigungen zu Recht verweigert.

Die Aussagen würden die Erfüllung öffentlicher Aufgaben gefährden oder erschweren, entschieden die Richter. Eine mögliche Pflicht zur Offenlegung von Vorgängen bei der Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand berührt demnach die Entscheidungsfreiheit der Bundesminister in Personalfragen und gleichzeitig das Recht, Abteilungsleitungen ohne Rechtfertigungsdruck mit Vertrauenspersonen zu besetzen.

Das Wissen, später möglicherweise vor Gericht zu Personalentscheidungen aussagen zu müssen, könnte sich negativ auf die Ausübung der Leitungsfunktion auswirken. Auch künftige Mitglieder der Bundesregierung könnten bei Entscheidungen über Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand beeinträchtigt werden, hieß es weiter.

D.Vanacore--PV

Empfohlen

SPD-Fraktion diskutiert Übergewinnsteuer auf KI-Konzerne

Die SPD-Bundestagsfraktion befasst sich bei ihrer zweitägigen Klausurtagung mit den Chancen und Herausforderungen von Künstlicher Intelligenz (KI). In der "Perspektiv-Diskussion" gehe es auch um die Frage, ob KI-Konzerne mit einer Übergewinnsteuer belegt werden sollten, wenn ihre Profite eine bestimmte Schwelle überstiegen, sagte Fraktionschef Matthias Miersch am Donnerstag zum Auftakt. Diskutiert werden demnach auch die Folgen für die Demokratie durch die Konzentration von Marktmacht im KI-Bereich sowie die Konsequenzen für Arbeitsmarkt und Sozialsysteme.

Nach Zuflucht in Deutschland: Regierungsgegner im Iran zum Tode verurteilt

Einem teils erblindeten iranischen Regierungsgegner, der zeitweise in Deutschland Zuflucht gefunden hatte, droht im Iran die Hinrichtung. Wie mehrere Menschenrechtsorganisationen am Donnerstag mitteilten, wurde der 27-jährige Ali Sarei von einem iranischen Gericht wegen "Korruption auf Erden" zum Tode durch den Strang verurteilt.

Frankreichs Ex-Präsident Hollande bereitet erneute Kandidatur vor

Der sozialistische französische Ex-Präsident François Hollande bereitet sich offenbar auf eine erneute Präsidentschaftskandidatur vor. "Ende Dezember werde ich meine Entscheidung bekanntgeben", sagte er am Donnerstag beim Besuch einer Landwirtschaftsmesse in Châlons-en-Champagne, wo sich bereits mehrere weitere Präsidentschaftsbewerber gezeigt hatten. Am selben Tag veröffentlichte er ein Buch, das sich mit rund 100 Vorschlägen wie ein Wahlkampfprogramm liest.

Streit um Förderung: AfD-nahe Stiftung verklagt Dobrindt wegen Rechtsbeugung

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Streit um die bisher nicht gewährten Fördermittel wegen Rechtsbeugung verklagt. Die Strafanzeige sei am Mittwoch in Berlin eingereicht worden, sagte die Stiftungs-Vorsitzende Erika Steinbach am Donnerstag in Berlin. Demnach wirft die Stiftung Dobrindts Ministerium vor, die Prüfung des Förderantrags seit dessen Einreichung im März 2025 zu verschleppen.

Textgröße ändern: