Pallade Veneta - Bericht: Lambrecht erleidet erneute Niederlage im Streit um Mitflug ihres Sohnes

Bericht: Lambrecht erleidet erneute Niederlage im Streit um Mitflug ihres Sohnes


Bericht: Lambrecht erleidet erneute Niederlage im Streit um Mitflug ihres Sohnes
Bericht: Lambrecht erleidet erneute Niederlage im Streit um Mitflug ihres Sohnes / Foto: MICHELE TANTUSSI - AFP/Archiv

In der Affäre um die Mitnahme ihres Sohnes in einem Bundeswehr-Hubschrauber hat Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) laut einem Medienbericht eine erneute Niederlage vor Gericht erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Köln wies einem Bericht des Online-Portals Business Insider vom Dienstag zufolge Lambrechts Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück, wonach die Ministerin darüber Auskunft geben muss, wer das Foto von ihrem Sohn im Regierungshubschrauber gemacht hat.

Textgröße ändern:

Lambrecht war kurz vor Ostern dieses Jahres in Begleitung ihres Sohnes in einem Bundeswehr-Hubschrauber zu einem Truppenbesuch nach Schleswig-Holstein gereist. Anschließend machte sie mit ihrem Sohn Urlaub auf Sylt. Der Mitflug wurde durch die Veröffentlichung eines Fotos bekannt, das ihr Sohn im Online-Netzwerk Instagram veröffentlichte. Es zeigt den Sohn im Helikopter.

Der Mitflug des Sohnes war laut Verteidigungsministerium zulässig. Lambrecht habe auch wie vorgeschrieben sämtliche Kosten dafür übernommen. Der Vorgang löste trotzdem ein erhebliches Medienecho aus. Lambrecht stand zu diesem Zeitpunkt wegen ihrer Amtsführung ohnehin unter Druck. Kritik gab es unter anderem an ihrem Umgang mit dem Thema der Waffenlieferungen an die Ukraine.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte im August entschieden, das Verteidigungsministerium müsse einem Journalisten Auskunft über Einzelheiten zur Entstehung und Veröffentlichung des Fotos geben, weil der Vorfall einen "hinreichenden dienstlichen Bezug zur Bundeswehr" habe. Gegen diese Entscheidung hatte Lambrecht Beschwerde eingelegt. Diese wurde vom Oberverwaltungsgericht nun laut dem Bericht zurückgewiesen.

H.Ercolani--PV

Empfohlen

SPD-Fraktion diskutiert Übergewinnsteuer auf KI-Konzerne

Die SPD-Bundestagsfraktion befasst sich bei ihrer zweitägigen Klausurtagung mit den Chancen und Herausforderungen von Künstlicher Intelligenz (KI). In der "Perspektiv-Diskussion" gehe es auch um die Frage, ob KI-Konzerne mit einer Übergewinnsteuer belegt werden sollten, wenn ihre Profite eine bestimmte Schwelle überstiegen, sagte Fraktionschef Matthias Miersch am Donnerstag zum Auftakt. Diskutiert werden demnach auch die Folgen für die Demokratie durch die Konzentration von Marktmacht im KI-Bereich sowie die Konsequenzen für Arbeitsmarkt und Sozialsysteme.

Nach Zuflucht in Deutschland: Regierungsgegner im Iran zum Tode verurteilt

Einem teils erblindeten iranischen Regierungsgegner, der zeitweise in Deutschland Zuflucht gefunden hatte, droht im Iran die Hinrichtung. Wie mehrere Menschenrechtsorganisationen am Donnerstag mitteilten, wurde der 27-jährige Ali Sarei von einem iranischen Gericht wegen "Korruption auf Erden" zum Tode durch den Strang verurteilt.

Frankreichs Ex-Präsident Hollande bereitet erneute Kandidatur vor

Der sozialistische französische Ex-Präsident François Hollande bereitet sich offenbar auf eine erneute Präsidentschaftskandidatur vor. "Ende Dezember werde ich meine Entscheidung bekanntgeben", sagte er am Donnerstag beim Besuch einer Landwirtschaftsmesse in Châlons-en-Champagne, wo sich bereits mehrere weitere Präsidentschaftsbewerber gezeigt hatten. Am selben Tag veröffentlichte er ein Buch, das sich mit rund 100 Vorschlägen wie ein Wahlkampfprogramm liest.

Streit um Förderung: AfD-nahe Stiftung verklagt Dobrindt wegen Rechtsbeugung

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Streit um die bisher nicht gewährten Fördermittel wegen Rechtsbeugung verklagt. Die Strafanzeige sei am Mittwoch in Berlin eingereicht worden, sagte die Stiftungs-Vorsitzende Erika Steinbach am Donnerstag in Berlin. Demnach wirft die Stiftung Dobrindts Ministerium vor, die Prüfung des Förderantrags seit dessen Einreichung im März 2025 zu verschleppen.

Textgröße ändern: