Pallade Veneta - EuGH urteilt zu Familienzusammenführung mit verheirateter minderjähriger Tochter

EuGH urteilt zu Familienzusammenführung mit verheirateter minderjähriger Tochter


EuGH urteilt zu Familienzusammenführung mit verheirateter minderjähriger Tochter
EuGH urteilt zu Familienzusammenführung mit verheirateter minderjähriger Tochter / Foto: Kenzo TRIBOUILLARD - AFP/Archiv

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Familienzusammenführung einer Mutter aus dem Libanon mit ihrer in Belgien lebenden Tochter. Die Tochter ist minderjährig, aber nach libanesischem Recht bereits verheiratet. Belgien will der Mutter darum kein Visum ausstellen. (Az: C-230/21)

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Wer verheiratet sei, gehöre nicht mehr zur Kernfamilie der Eltern, argumentiert das Land. Die Mutter zog gegen die Entscheidung vor Gericht. Das belgische Gericht setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

B.Cretella--PV

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