Pallade Veneta - UN-Menschenrechtsrat beschließt Untersuchung der staatlichen Gewalt im Iran

UN-Menschenrechtsrat beschließt Untersuchung der staatlichen Gewalt im Iran


UN-Menschenrechtsrat beschließt Untersuchung der staatlichen Gewalt im Iran
UN-Menschenrechtsrat beschließt Untersuchung der staatlichen Gewalt im Iran / Foto: VALENTIN FLAURAUD - AFP

Der UN-Menschenrechtsrat hat eine unabhängige Untersuchung des gewaltsamen Vorgehens der Behörden gegen die Proteste im Iran beschlossen. 25 der 47 Mitgliedstaaten stimmten auf einer Sondersitzung des Rats am Donnerstag in Genf für eine von Deutschland und Island eingebrachte Resolution. Sechs Mitglieder stimmten dagegen, 16 enthielten sich. UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk forderte ein Ende der "unnötigen und unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt" in dem Land, das seit Wochen von Protesten erschüttert wird.

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Nun soll eine unabhängige internationale Untersuchungsmission Menschenrechtsverletzungen im Iran dokumentieren und Beweise für eine mögliche Strafverfolgung der Verantwortlichen sammeln. Sie hat allerdings kaum eine Chance, in den Iran zu reisen.

Im Iran gehen seit Wochen zahlreiche Menschen gegen die Führung in Teheran auf die Straße. Auslöser war der Tod der jungen Kurdin Mahsa Amini Mitte September - sie war zuvor von der Sittenpolizei festgenommen worden, weil sie ihr Kopftuch nicht ordnungsgemäß getragen haben soll. Die Behörden reagieren mit zunehmender Härte auf die Proteste.

UN-Menschenrechtskommissar Türk forderte die iranischen Behörden auf, den Einsatz von Gewalt und die "Belästigung friedlicher Demonstranten" umgehend einzustellen. Er habe angeboten, selbst in den Iran zu reisen. Die Regierung in Teheran habe auf den Vorschlag aber bisher nicht reagiert.

Seit dem Beginn der Demonstrationen seien bereits mehr als 300 Menschen getötet worden, sagte Türk. Die in Oslo ansässige Organisation Iran Human Rights (IHR) geht sogar von mehr als 400 Todesopfern aus, unter ihnen mehr als 50 Kinder. Rund 14.000 Menschen, darunter auch Kinder, seien festgenommen worden, sagte der UN-Menschenrechtskommissar. "Das ist eine erschütternde Zahl." Mindestens sechs Menschen wurden im Zusammenhang mit den Protesten im Iran zum Tode verurteilt.

Deutschland und Island hatten vor der Abstimmung um Unterstützung ihres Antrags geworben. Ziel sei es, Beweise zu sammeln, "damit die Verantwortlichen des iranischen Regimes irgendwann zur Rechenschaft gezogen werden können", sagte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne). Seit dem Beginn der Proteste werde die "Gewalt gegen Iranerinnen und Iraner täglich brutaler, geht immer weiter, insbesondere in kurdischen Regionen".

Die Mitglieder des Menschenrechtsrats stünden vor der Entscheidung, "ob wir als Weltgemeinschaft zusehen, wenn unschuldige Menschen - Mütter, Väter, Schwestern, Brüder, Kinder - ermordet werden, oder ob wir gemeinsam handeln", sagte Baerbock.

Es stehe zwar noch nicht fest, wann den Opfern Gerechtigkeit zuteil werde, betonte die Grünen-Politikerin. Dies könne womöglich unter einer anderen Regierung in Zukunft durch ein Gericht im Iran geschehen, in einem Land, in dem das Weltrechtsprinzip gelte oder vor einem internationalen Tribunal. Die Vereinten Nationen stünden jedenfalls in der Pflicht, dass den vielen unschuldigen Menschen, die ermordet worden seien, "irgendwann Gerechtigkeit zugesprochen wird".

Der Iran verurteilte die Resolutions-Initiative. Die Gesandte Teherans, Chadidscheh Karimi, sagte in ihrer Rede vor dem Rat, Europa und den USA fehle "die moralische Glaubwürdigkeit", um über die Menschenrechtslage im Iran zu urteilen. Sie verurteilte die westlichen Sanktionen gegen ihr Land und erklärte, der Menschenrechtsrat werde politisch instrumentalisiert.

Teherans Verbündete China und Russland schlossen sich der Kritik an. Die isländische Außenministerin Thordis Kolbrun Reykfjord Gylfadottir bestritt den Vorwurf der politischen Instrumentalisierung. "Es geht auch nicht darum, dass der sogenannte Westen dem iranischen Volk seine Werte aufzwingt", sagte sie. Es gehe vielmehr "um die Achtung, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten".

A.dCosmo--PV

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