Pallade Veneta - Frankreichs Parlament stimmt für Verankerung des Abtreibungsrechts in Verfassung

Frankreichs Parlament stimmt für Verankerung des Abtreibungsrechts in Verfassung


Frankreichs Parlament stimmt für Verankerung des Abtreibungsrechts in Verfassung
Frankreichs Parlament stimmt für Verankerung des Abtreibungsrechts in Verfassung / Foto: Geoffroy Van der Hasselt - AFP

Die französische Nationalversammlung hat mit überraschend großer Mehrheit für eine Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung gestimmt. 337 Abgeordnete votierten am Donnerstagabend in Paris mit Ja, 32 stimmten dagegen. Dies sei ein "historischer Sieg für die Frauen in Frankreich und auf der ganzen Welt", sagte die linkspopulistische Abgeordnete Mathilde Panot.

Textgröße ändern:

Die verabschiedete Resolution sieht vor, dass in die Verfassung folgender Satz eingefügt wird: "Das Gesetz garantiert (...) den gleichen Zugang zum Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch." Nach der Abstimmung applaudierten viele Abgeordnete im Stehen. Mehrere linkspopulistische Parlamentarierinnen und Parlamentarier stimmten anschließend außerhalb des Saals die Hymne der französischen Frauenbewegung an.

Ob es wirklich zur Änderung der Verfassung kommt, ist allerdings noch nicht absehbar. Als nächstes muss der Senat zustimmen, der im Oktober bereits dagegen gestimmt hatte. Und schließlich muss es für eine Verfassungsänderung auch eine Volksabstimmung geben.

Das Vorhaben sei den Frauen in den USA, Polen und Ungarn gewidmet, wo das Recht auf Abtreibung bedroht sei, sagte Panot. Sacha Houlié, der dem politischen Lager von Präsident Emmanuel Macron angehört und Vorsitzender des Gesetzesausschusses der Nationalversammlung ist, sprach von einem "großen Schritt" - "aber es ist nur ein erster Schritt", betonte er.

Die Gegenstimmen kamen von den konservativen Republikanern und dem rechtspopulistischen Rassemblement National. RN-Fraktionschefin Marine Le Pen nahm aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Abstimmung teil. Sie hatte zuvor betont, dass das Recht auf Abtreibung kein bedingungsloses sei und hatte auf dessen zeitliche Begrenzung sowie die Gewissensfreiheit der Ärzte verwiesen.

In Frankreich sind Abtreibungen seit 1975 legal, sie dürfen bis zur 14. Woche vorgenommen werden.

P.Colombo--PV

Empfohlen

Vier Jahre nach Nord-Stream-Anschlägen: Erster Prozess beginnt in Hamburg

Wegen mutmaßlicher Beteiligung an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines kommt ein früherer ukrainischer Offizier in Deutschland vor Gericht. Das Oberlandesgericht Hamburg ließ die Anklage des Generalbundesanwalts gegen Serhii K. zu, wie es am Donnerstag mitteilte. Der Prozess soll am 14. Oktober beginnen, zunächst sind Termine bis Februar 2027 vorgesehen.

Russland schließt Goethe-Institute - Wadephul äußert Bedauern

Russland hat auf die deutschen Strafmaßnahmen im Zusammenhang mit dem versuchten Sprengstoffanschlag am Leipziger Flughafen reagiert: Das seit mehr als drei Jahrzehnten in Russland aktive Goethe-Institut muss seine verbliebenen Standorte in dem Land schließen, wie Außenminister Sergej Lawrow am Donnerstag ankündigte. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) äußerte sein Bedauern über die Entscheidung - und bekam bei einem Außenministertreffen in Weimar demonstrativen Rückhalt von seinen Kollegen aus Frankreich und Polen.

Putin weist Spekulationen über weitere Mobilmachung für Ukraine-Offensive zurück

Russland plant nach den Worten seines Präsidenten Wladimir Putin derzeit keine neue Mobilmachung im Zuge der Ukraine-Offensive. Bei entsprechenden Spekulationen handele es sich um eine ukrainische "Desinformationskampagne", sagte Putin am Donnerstag. Mit dieser solle das Ergebnis der Parlamentswahl in Russland in diesem Monat beeinflusst werden.

Prozess gegen ersten Nord-Stream-Verdächtigen beginnt Mitte Oktober in Hamburg

Vier Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines beginnt Mitte Oktober in Hamburg der erste Gerichtsprozess gegen einen Tatverdächtigen. Das Oberlandesgericht der Hansestadt ließ nach Angaben vom Donnerstag die Anklage des Generalbundesanwalts gegen den früheren ukrainischen Offizier Serhii K. zu. Er soll demnach ab dem 14. Oktober vor Gericht stehen.

Textgröße ändern: