Pallade Veneta - Einspruch zurückgewisen: Bayerns Upamecano muss zuschauen

Einspruch zurückgewisen: Bayerns Upamecano muss zuschauen


Einspruch zurückgewisen: Bayerns Upamecano muss zuschauen
Einspruch zurückgewisen: Bayerns Upamecano muss zuschauen / Foto: INA FASSBENDER - SID

Es bleibt dabei: Fußball-Rekordmeister Bayern München muss am Sonntag im Bundesliga-Topspiel gegen Union Berlin (17.30 Uhr/DAZN) auf den gesperrten Abwehrchef Dayot Upamecano verzichten. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des französischen Nationalspielers nach seiner Roten Karte in der Bundesligapartie bei Borussia Mönchengladbach (2:3) wegen unsportlichen Verhaltens zurückgewiesen.

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Das Gericht folgte damit dem vorangegangenen Einzelrichterurteil, bei dem Upamecano für ein Spiel gesperrt worden war. "Es liegt eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters vor. Diese werden im Sinne eines funktionierenden Spielbetriebs weltweit von der FIFA geschützt. Einzige Ausnahme davon wäre ein offensichtlicher Irrtum des Unparteiischen", sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Stephan Oberholz: "Dieser liegt bei einer Spielerverwechslung vor, oder wenn es zwischen dem Spieler und seinem Gegenspieler nachweislich keinerlei Kontakt gab. Beides ist hier aber nicht der Fall. Unabhängig davon ist nach den Fernsehbildern und den Schilderungen des Schiedsrichters bereits das Vorliegen eines Irrtums zweifelhaft."

Upamecano war am vergangenen Samstag in der 8. Minute von Schiedsrichter Tobias Welz (Wiesbaden) nach einer Notbremse an Alassane Plea des Feldes verwiesen worden. Trainer Julian Nagelsmann hatte sich über den Platzverweis massiv beschwert und war im Kabinentrakt gegenüber dem Schiedsrichterteam ausfällig geworden ("weichgespültes Pack"). Nagelsmann wurde dafür am Mittwoch mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt.

L.Guglielmino--PV

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