Pallade Veneta - Urteil in Hessen: Sportunfall von Nachwuchsfußballer ist Arbeitsunfall

Urteil in Hessen: Sportunfall von Nachwuchsfußballer ist Arbeitsunfall


Urteil in Hessen: Sportunfall von Nachwuchsfußballer ist Arbeitsunfall
Urteil in Hessen: Sportunfall von Nachwuchsfußballer ist Arbeitsunfall / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Der Sportunfall eines Nachwuchsfußballers ist ein Arbeitsunfall. Trotz Schulpflicht sei der 15-Jährige mit Fördervertrag bei einem Verein als Beschäftigter einzustufen, urteilte das hessische Landessozialgericht in Darmstadt nach Angaben vom Mittwoch. Die gesetzliche Unfallversicherung muss demnach zahlen.

Textgröße ändern:

Der 2006 geborene Kläger schloss 2021 einen Fördervertrag mit einem Bundesligaverein ab. Er spielte in der U16-Mannschaft. Im Juli 2022 brach er sich bei einem Freundschaftsspiel das Schlüsselbein. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.

Sie erklärte, dass es sich um eine freizeitliche Sportförderung handle, nicht um eine Beschäftigung. Der Kläger sei schulpflichtig und unterliege nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einem Beschäftigungsverbot.

Der Jugendliche zog gegen die Ablehnung vor Gericht und bekam vom Sozialgericht in Frankfurt am Main Recht. Dessen Urteil bestätigte das Landessozialgericht nun. Maßgeblich für die Einstufung des 15-Jährigen als Beschäftigter seien seine vertraglichen Verpflichtungen, erklärte es.

Der Jugendliche sei fest in die Arbeitsorganisation des Vereins eingebunden gewesen. So habe er am Training, an Fußballspielen, Lehrgängen und Vereinsveranstaltungen teilnehmen müssen. Er habe auch ein monatliches Gehalt sowie Prämienzahlungen bezogen, auf die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden.

Der Fördervertrag habe also einem Arbeitsvertrag entsprochen. Die Tätigkeit des Jugendlichen werde dem Verein jedenfalls in der Zukunft wirtschaftlichen Nutzen bringen, sie diene nicht nur der eigenen Freizeitgestaltung.

Ein möglicher Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz lasse den Versicherungsschutz nicht entfallen, führte das Gericht aus. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bleibe auch bei rechtswidrigen Beschäftigungen bestehen.

O.Merendino--PV

Empfohlen

Olympische Winterspiele in Norditalien sind beendet

Die 25. Olympischen Winterspiele mit den Hauptorten Mailand und Cortina d'Ampezzo sind zu Ende gegangen. Um 22.36 Uhr sprach IOC-Präsidentin Kirsty Coventry die traditionelle Schlussformel im historischen Amphitheater von Verona, um 22.43 Uhr erlosch das Olympische Feuer.

IOC-Präsidentin Coventry erklärt Winterspiele für beendet

Die 25. Olympischen Winterspiele mit den Hauptorten Mailand und Cortina d'Ampezzo sind zu Ende gegangen. Um 22.36 Uhr sprach IOC-Präsidentin Kirsty Coventry die traditionelle Schlussformel im historischen Amphitheater von Verona. Für die deutsche Mannschaft, die nach 116 Wettbewerben mit achtmal Gold, zehnmal Silber und achtmal Bronze im Medaillenspiegel Platz fünf belegte, trugen die siebenmaligen Rodel-Olympiasieger Tobias Arlt und Tobias Wendl die Fahne in die Arena.

NBA: OKC stoppt Cavs und Schröder

Welt- und Europameister Dennis Schröder hat mit den Cleveland Cavaliers in seinem siebten Einsatz die erste Niederlage seit seinem Teamwechsel kassiert. Die Cavs unterlagen NBA-Champion Oklahoma City Thunder am Sonntag 113:121 (55:64), bleiben aber im Osten mit 36 Siegen und 22 Niederlagen auf Play-off-Kurs.

Nach Celtic-Show: Stuttgart stolpert in Heidenheim

Pokalsieger VfB Stuttgart ist im Rennen um die Königsklassen überraschend gestolpert. In der Fußball-Bundesliga kamen die Stuttgarter drei Tage nach ihrem starken Auftritt bei Celtic Glasgow in der Europa League bei Schlusslicht 1. FC Heidenheim in einem unterhaltsamen Spiel zu einem 3:3 (2:2). Auf Tabellenplatz vier stehen die Schwaben nun noch immer zwei Zähler vor Verfolger RB Leipzig, der am Samstagabend 2:2 gegen Borussia Dortmund gespielt hatte.

Textgröße ändern: