Pallade Veneta - Balogun: FIFA weist Belgiens Antrag als "unzulässig" ab

Balogun: FIFA weist Belgiens Antrag als "unzulässig" ab


Balogun: FIFA weist Belgiens Antrag als "unzulässig" ab
Balogun: FIFA weist Belgiens Antrag als "unzulässig" ab / Foto: Charlotte Wilson - SID

Der belgische Fußballverband (RBFA) ist mit seinem Vorstoß, die Aufhebung der Sperre gegen den Amerikaner Folarin Balogun anzufechten, gescheitert. Die Berufungskommission des Weltverbandes FIFA teilte am Montag mit, dass der Antrag "unzulässig" sei, da die RBFA "nicht Verfahrensbeteiligter ist und somit nicht befugt ist, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen".

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Balogun kann somit im WM-Achtelfinale am Dienstagmorgen (2.00 Uhr MESZ/ARD und MagentaTV) eingesetzt werden. Der Stürmer hatte im Sechzehntelfinale gegen Bosnien-Herzegowina (2:0) die Rote Karte gesehen. Am Sonntag hatte die FIFA die Sperre für den US-Stürmer auf Bewährung ausgesetzt. US-Präsident Donald Trump hatte persönlich bei FIFA-Boss Gianni Infantino angerufen, um ihn um eine Überprüfung der Roten Karte zu bitten.

Dies sorgte für große Entrüstung - nicht nur bei den von der Entscheidung unmittelbar betroffenen Belgiern. Am Montag zeigte sich der RBFA in einer Mitteilung "zutiefst besorgt über den Verlauf der Ereignisse". Der Verband habe von der FIFA "nicht die geringste Erklärung" für ihre Entscheidung erhalten und daher "keine andere Möglichkeit, als die Einsatzberechtigung des Spielers für das nächste Spiel anzufechten".

Die FIFA-Berufungskommission teilte überdies mit, dass ihr Vorsitzender, der Amerikaner Neil Eggleston, an der Entscheidung nicht beteiligt gewesen sei.

E.Magrini--PV

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Der belgische Fußball-Verband (RBFA) gibt in der Causa Folarin Balogun nicht auf und droht weitere Schritte an. Sofern der Stürmer, dessen Sperre der Weltverband FIFA aufgehoben hatte, beim WM-Achtelfinale am Dienstag (2.00 Uhr/ARD und MagentaTV) gegen Gastgeber USA "auf dem Spielberichtsbogen des Schiedsrichters aufgeführt sein sollte", würde Belgien "die Spielberechtigung des Spielers anfechten".

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