Pallade Veneta - Bundeskartellamt hält 50+1-Regel für zulässig

Bundeskartellamt hält 50+1-Regel für zulässig


Bundeskartellamt hält 50+1-Regel für zulässig
Bundeskartellamt hält 50+1-Regel für zulässig / Foto: Sportfoto Zink / Wolfgang Zink - picture-alliance/Sportfoto Zink / Wolfgang Zink/SID

Das Bundeskartellamt hält die viel diskutierte 50+1-Regel im deutschen Profifußball in seiner finalen Einschätzung für zulässig. Voraussetzung hierfür sei allerdings, "dass sie konsequent und ohne Unterschiede – sofern es für diese keinen sachlichen Grund gibt – angewendet wird". Dies teilte die Behörde am Mittwoch nach Abschluss des seit 2018 laufenden Prüfverfahrens mit und blieb damit bei ihrer vorläufigen Einschätzung.

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Mit der finalen Bewertung gab das Bundeskartellamt der Bundesliga Hinweise für eine möglichst rechtssichere Anwendung der Regel, nun ist diese mit ihren 36 Klubs gefordert. Vor allem geht es darum, für die bisherigen Ausnahmen Bayer Leverkusen oder VfL Wolfsburg sowie die Sonderfälle RB Leipzig und Hannover 96 Lösungen zu finden. Nach Ansicht der Behörde in Bonn setze die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) voraus, dass langfristig für alle Klubs vergleichbare wettbewerbliche Rahmenbedingungen gelten.

Die 50+1 Regel beschränke grundsätzlich zwar den wirtschaftlichen Wettbewerb um Investitionen im Profifußball, könne aber "mit dem Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation gerechtfertigt werden", sagte Andreas Mundt als Präsident des Bundeskartellamtes. Es gebe deshalb "keine grundlegenden Bedenken" bezüglich der seit 1998 im deutschen Fußball verankerten Regel. Zudem bestehe "kein öffentliches Interesse" zur vollständigen Öffnung der 1. und 2. Bundesliga für Investoren.

Allerdings gelte es, zur rechtssicheren Anwendung verschiedene Gesichtspunkte zu beachten. So müsse "bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga gleichermaßen für einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans" gesorgt werden, so Mundt. Des Weiteren müsse die Liga "sicherstellen, dass die Wertungen der 50+1-Regel auch bei ihren eigenen Abstimmungen konsequent beachtet werden. Drittens sehen wir bei der vorgesehenen Neuregelung des Bestandsschutzes für die bisherigen Förderklubs Nachbesserungsbedarf", führte der Präsident der Behörde aus.

Ausnahmeklub Bayer Leverkusen kündigte in einer ersten Reaktion an, die Einschätzung des Bundeskartellamts "sorgfältig" zu prüfen. Ziel sei weiter "eine faire, praktikable und möglichst langfristige Lösung für den gesamten deutschen Profifußball, die zugleich den historisch gewachsenen Strukturen und den Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt". RB Leipzig zeigte sich nach der Einschätzung "unaufgeregt".

Wie und in welchem Zeitraum die Bundesliga die Ausgestaltung der 50+1-Regel nun anpasst, liegt in der Verantwortung ihrer Gremien. Die Einschätzung des Bundeskartellamts zeigt lediglich den rechtlichen Rahmen auf und ist nicht bindend.

G.Riotto--PV

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