Pallade Veneta - Bundeskartellamt stellt Apple unter verschärfte Beobachtung

Bundeskartellamt stellt Apple unter verschärfte Beobachtung


Bundeskartellamt stellt Apple unter verschärfte Beobachtung
Bundeskartellamt stellt Apple unter verschärfte Beobachtung / Foto: Pau BARRENA - AFP

Nach Google, Facebook und Amazon stellt das Bundeskartellamt auch den Technologiekonzern Apple unter verschärfte Beobachtung. Das Unternehmen aus dem kalifornischen Cupertino "verfügt über eine marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt am Mittwoch in Bonn. Deshalb falle der Konzern unter die sogenannte erweiterte Missbrauchsaufsicht.

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Mundt betonte das besondere Zusammenspiel der verschiedenen Apple-Produkte wie dem iPhone, dem Betriebssystem iOS und dem App Store. Der Konzern betreibe so ein "umfassendes digitales Ökosystem mit einer hohen Bedeutung für den Wettbewerb nicht nur in Deutschland, sondern auch europa- und weltweit". Wettbewerbsschädigende Praktiken würden künftig "gezielt" angegangen und gegebenenfalls unterbunden.

In einem konkreten Fall untersucht das Kartellamt das sogenannte App Tracking Transparency Framework von Apple. Dieses knüpft das Nachverfolgen von Nutzerverhalten für Drittanbieter von Apps an bestimmte Voraussetzungen und ist insbesondere für App-Anbieter von Bedeutung, deren Angebot mit Werbung finanziert wird. "Das Bundeskartellamt geht dabei insbesondere dem Anfangsverdacht nach, dass diese Regelungen Apples eigene Angebote bevorzugt behandeln", erklärte die Behörde.

Seit Anfang 2021 gelten neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht. Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht - die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen großer Digitalkonzerne früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Eine sogenannte "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" hatte das Kartellamt zuvor bereits rechtskräftig für den Google-Mutterkonzern Alphabet und die Facebook-Mutter Meta festgestellt. Der US-Konzern Amazon zog gegen eine entsprechende Einstufung vor den Bundesgerichtshof. Für den Software-Konzern Microsoft steht eine Entscheidung noch aus.

J.Lubrano--PV

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