Pallade Veneta - Bundesverwaltungsgericht: Keine Entschädigung für Sport-Doping in der DDR

Bundesverwaltungsgericht: Keine Entschädigung für Sport-Doping in der DDR


Bundesverwaltungsgericht: Keine Entschädigung für Sport-Doping in der DDR
Bundesverwaltungsgericht: Keine Entschädigung für Sport-Doping in der DDR / Foto: MICHELE LIMINA - AFP/Archiv

Opfer des Sport-Dopings in der früheren DDR haben einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) zufolge keinen Anspruch auf Entschädigung wegen politischer Verfolgung. Eine solche liege ebenso wenig vor wie ein "Willkürakt im Einzelfall", entschied das BVG in Leipzig am Mittwoch. Eine Entschädigung im Wege der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung scheide daher aus. (Az. 8 C 6.23)

Textgröße ändern:

Die heute 69-jährige Klägerin war von 1968 bis 1973 im Jugendalter als Leistungssportlerin im Kanusport aktiv. Ihr wurden dabei Dopingsubstanzen verabreicht, was zu starkem und bis heute anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen führte. Seit ihrem 43. Lebensjahr ist sie nach Angaben des Gerichts erwerbsunfähig und mit einem Grad der Behinderung von 90 schwerbehindert. 2002 hatte sie deshalb auch eine einmalige Hilfe des Bundes nach dem "Ersten Dopingopfer-Hilfegesetz" erhalten.

Ihren 2021 gestellten Antrag auf Entschädigungsleistungen im Wege der sogenannten verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung lehnte das Land Brandenburg ab. Das Gesetz sehe dies nur bei politischer Verfolgung oder "Willkürakten im Einzelfall" vor, betonte es. Beides sei hier nicht gegeben.

Dem ist nun auch das Bundesverwaltungsgericht gefolgt. Zwar sei den staatlichen Stellen der DDR die gesundheitsschädigende Wirkung der Dopingmittel bekannt und deren heimliche Verabreichung daher grob unverhältnismäßig gewesen. "Die Maßnahme diente jedoch nicht der politischen Verfolgung und stellte auch keinen Willkürakt im Einzelfall dar", betonten die Leipziger Richter.

Ein solcher Willkürakt setze die Absicht voraus, die Betroffenen bewusst zu benachteiligen. "An einer solchen gezielten Diskriminierungsmaßnahme fehlt es hier." Auch die späteren Dopingopfer-Hilfegesetze gewährten Hilfen "lediglich aus humanitären und sozialen Gründen". Dem liege die Annahme des Gesetzgebers zugrunde, "dass ein Rechtsanspruch der Opfer staatlichen Dopings nicht besteht".

Es sei aber allein Sache des Gesetzgebers, über Hilfen und Entschädigung für die Opfer staatlichen Dopings in der DDR zu entscheiden, betonte das Bundesverwaltungsgericht abschließend. Die Gerichte könnten und dürften daher den Kreis der Anspruchsberechtigten einer "verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung" nicht ausweiten.

H.Ercolani--PV

Empfohlen

Forscher: Nasa-Erkundungsfahrzeug nimmt Geräusche von Mini-Blitzen auf dem Mars auf

Ein Roboter der US-Raumfahrtbehörde Nasa auf dem Mars hat nach Einschätzung von Wissenschaftlern erstmals Beweise für Blitze auf dem Roten Planeten gesammelt. Der Nasa-Rover "Perseverance", der den Mars seit 2021 erkundet, habe zufällig Geräusche dieser Blitze aufgenommen, heißt es in einem Beitrag, der diese Woche im Wissenschaftsmagazin "Nature" erschien. Die Frage, ob es im staubigen und wenig erforschten Mars-Klima überhaupt zu Blitzen kommen kann, beschäftigt die Wissenschaft seit Langem.

Entscheidung der ESA: Deutscher Astronaut soll zum Mond fliegen

Bei den geplanten Mond-Missionen der US-Raumfahrtbehörde Nasa soll auch ein deutscher Astronaut dabei sein. "Ich habe entschieden, dass die ersten Europäer, die auf einer Mondmission fliegen werden, ESA-Astronauten deutscher, französischer und italienischer Nationalität sein werden", sagte ESA-Chef Josef Aschbacher am Donnerstag bei der Ministerratstagung der Europäischen Weltraumorganisation in Bremen. Bei der ersten Mission werde ein Deutscher an Bord sein.

Bericht über Chip-Deal von Meta und Google: Nvidia stürzt an Wall Street ab

Nach einem Medienbericht über eine mögliche Chip-Partnerschaftzwischen der Facebook-Mutter Meta und Google ist der US-Technologieriese Nvidia an der Börse unter Druck geraten. Die Nvidia-Aktie verlor am Dienstag an der New Yorker Wall Street zeitweise mehr als sechs Prozent an Wert. Das Technologieportal "The Information" hatte berichtet, Meta könne möglicherweise Google-Chips in seinen Rechenzentren verwenden.

Schwedischer Bezahldienst Klarna kündigt eigene Kryptowährung an

Der schwedische Zahlungsanbieter Klarna hat die Einführung einer eigenen Kryptowährung angekündigt. KlarnaUSD solle ein sogenannter Stablecoin sein, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte. Das bedeutet, dass der Wert der Kryptowährung an konventionelle Vermögenswerte wie etablierte Währungen oder Staatsanleihen gekoppelt wird. Derzeit wird die auf der dezentralen Blockchain-Technologie basierende Währung demnach getestet - eingeführt werden soll sie 2026.

Textgröße ändern: