Pallade Veneta - Ein antijüdisches Relief und der richtige Ort für Erinnerung

Ein antijüdisches Relief und der richtige Ort für Erinnerung


Ein antijüdisches Relief und der richtige Ort für Erinnerung
Ein antijüdisches Relief und der richtige Ort für Erinnerung / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Ein mittelalterliches antijüdisches Relief an einer Kirche ist am Montag Thema einer ungewöhnlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geworden - beide Seiten sind sich nämlich einig, dass es sich ursprünglich um eine Schmähung handelt. Streitpunkt ist der Umgang damit: Der Kläger Michael Dietrich Düllmann, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, will die Plastik entfernen lassen. Die beklagte evangelische Gemeinde der Stadtkirche Wittenberg dagegen findet, eine Auseinandersetzung damit könne besser vor Ort stattfinden. (Az. VI ZR 172/20)

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Das Schmährelief wurde im späten 13. Jahrhundert angebracht worden, um Juden und ihre Religion zu demütigen. Es zeigt eine Sau, an deren Zitzen Menschen saugen, die durch ihre zeitgenössischen Hüte als Juden erkennbar sind. Ein Rabbiner schaut dem Tier unter den Schwanz.

Solche antijüdischen Motive waren im Mittelalter weit verbreitet und finden sich bis heute an oder in etwa 50 Kirchen, wie der Vorsitzende Richter Stephan Seiters zu Beginn der Verhandlung ausführte. Das Schwein gilt im Judentum als unreines Tier und verkörperte in der christlichen Kunst des Mittelalters den Teufel.

In Wittenberg wurde im 16. Jahrhundert zusätzlich eine Inschrift angebracht, die sich auf antijüdische Schriften des Reformators Martin Luther bezog. Denn die dortige Stadtkirche ist nicht irgendeine Kirche: Sie nennt sich auch "Mutterkirche der Reformation", weil Luther und Mitstreiter dort predigten. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Zum 500. Jahrestag der Reformation 2017 begannen dort Proteste gegen das Relief, denen sich Düllmann anschloss. "Alles was an und in einer Kirche ist, gehört zur Verkündung", sagte er der Nachrichtenagentur AFP. Aus der antijüdischen Indoktrinierung der christlichen Kirchen sei schließlich die massenhafte Verfolgung von Juden entstanden.

Die Stadtkirchengemeinde hatte sich noch zu DDR-Zeiten entschlossen, das antijüdische Relief restaurieren zu lassen und 1988 schließlich ein Mahnmal und eine Informationstafel angebracht. Dies könne aber "in keinem Fall ausreichen", argumentierte Düllmanns Anwalt vor Gericht. Das Mahnmal sei sinnfrei und unverständlich, "reines Geschwurbel".

Auch dem Informationsaufsteller sei keine Distanzierung zu entnehmen. Statt des Versuchs einer Kontextualisierung sah der Anwalt sogar eine Verharmlosung. Die Kirche habe sich davor gedrückt, Verantwortung zu übernehmen, sagte er.

Die Anwältin der evangelischen Gemeinde hielt dagegen: Der Geschichte müsse sich gestellt, sie müsse immer wieder diskutiert werden. Demokratischer Diskurs und Erinnerungskultur dürften nicht "auf dem Altar des Zeitgeists geopfert" werden.

"Dieses Schandmal - so furchtbar es ist - führt dazu, dass man nicht umhin kommt, sich damit auseinanderzusetzen", sagte auch der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats der Stadtkirchengemeinde, Jörg Bielig, nach der Verhandlung AFP. Dies müsse an der Kirche stattfinden und nicht etwa in einem Museum, wie es der Kläger als Möglichkeit ins Spiel gebracht hatte.

Bielig betonte, dass die Gemeinde sich von der Schmähung distanzieren wolle und bereits an Möglichkeiten arbeite, "die Stätte der Mahnung weiterzuentwickeln".

Es stellten sich drei Fragen, sagte Richter Seiters - ob das Relief inzwischen in eine Art Mahnmal umgewandelt sei, ob die beklagte Gemeinde sich von der Aussage ausreichend distanziert habe und ob die Rechtsverletzung möglicherweise nur durch die Entfernung der Plastik zu beheben sei, weil eine Beleidigung eine Beleidigung bleibe - unabhängig vom Kontext.

Der BGH ließ am Montag noch nicht erkennen, wie er entscheiden will. Ein Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden. Möglicherweise wird dies aber noch nicht die letzte Station sein: Düllmann kündigte am Montag bereits an, im Fall einer Niederlage vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

H.Ercolani--PV

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