Pallade Veneta - EuGH: EU-Staaten müssen sich an Verbot von bestimmten Pestiziden halten

EuGH: EU-Staaten müssen sich an Verbot von bestimmten Pestiziden halten


EuGH: EU-Staaten müssen sich an Verbot von bestimmten Pestiziden halten
EuGH: EU-Staaten müssen sich an Verbot von bestimmten Pestiziden halten / Foto: HOLLIE ADAMS - AFP/Archiv

Saatgut für das Freiland darf nicht mit sogenannten Neonikotinoiden behandelt werden. Die Mitgliedsstaaten müssten das Verbot beachten, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Neonikotinoide schwächen Bienen und Hummeln, weshalb ihre Verwendung in der EU stark eingeschränkt wurde. (Az. C-162/21)

Textgröße ändern:

Seit 2018 dürfen sie nur noch in geschlossenen Gewächshäusern verwendet werden. Mit Neonikotinoiden behandeltes Saatgut darf nicht im Freien ausgesät werden. Die Zulassung der Wirkstoffe aus der Familie der Neonikotinoide, um die es im konkreten Fall ging, war außerdem Ende Januar beziehungsweise Ende April 2019 abgelaufen. Sie sind seitdem in der EU verboten.

Dieser Fall spielt in Belgien: Im Oktober und Dezember 2018 erlaubte das Land vorübergehend den Verkauf für die Behandlung von Saatgut für Zuckerrüben und den Verkauf von solcherart behandeltem Saatgut für Karotten und verschiedene Salaten. EU-Staaten können Notfallzulassungen erteilen, wenn es konkrete Gefahren für die Pflanzkulturen gibt. Dies passiert nicht nur in Belgien, sondern auch in anderen Ländern wie etwa Deutschland und Österreich.

Zwei Umweltschutzverbände und ein Imker zogen Anfang 2019 gegen die Notzulassung in Belgien vor Gericht. Sie argumentierten, dass die Pestizide bereits vor der Aussaat vorbeugend auf das Saatgut aufgetragen würden. Die Landwirte kauften es also, ohne dass ein tatsächliches Auftreten von Schädlingen bestätigt sei.

Das belgische Gericht fragte den EuGH, ob ein EU-Mitgliedsstaat Verkauf und Verwendung von solcherart behandeltem Saatgut für das Freiland erlauben dürfe, wenn eine europäische Durchführungsverordnung dies ausdrücklich verbiete. Dies verneinte der EuGH nun.

Am Donnerstag entschied er außerdem über Einschränkungen beim Verkauf von bestimmten, grundsätzlich zugelassenen Schädlingsbekämpfungsmitteln in Frankreich. Dort sind unter anderem Rabatte verboten. Das sei EU-rechtlich möglich, urteilte der EuGH - wenn diese Einschränkungen dem Schutz von Gesundheit und Umwelt dienten sowie geeignet seien, diese Schutzziele zu erreichen und nicht weiter gingen als nötig.

Z.Ottaviano--PV

Empfohlen

Bundesregierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei

Die Bundesregierung hat eine Änderung des Jagdgesetzes auf den Weg gebracht, um einen möglichen Abschuss von Wölfen zu erleichtern. Damit solle der "Schutz von Weidetieren" verbessert werden, teilte das Landwirtschaftsministerium am Mittwoch in Berlin mit. "Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz kommen klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit", erklärte Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU).

Kabinett berät über erleichterten Abschuss von Wölfen

Die Bundesregierung will den Abschuss von Wölfen erleichtern: Das Bundeskabinett berät am Mittwoch über die Aufnahme des Raubtiers in das Bundesjagdgesetz (ab 10.00 Uhr). Die Bundesländer können damit in Regionen mit hoher Wolfsdichte und einem günstigen Erhaltungszustand ein sogenanntes Bestandsmanagement einführen - und damit die Zahl der Wölfe "managen": Sogenannte Problemwölfe, die Zäune überwinden, dürfen erschossen werden. Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) will sich gegen 11.15 Uhr dazu äußern.

Deutsche Süßwarenindustrie stellt dieses Jahr weniger Schoko-Weihnachtsmänner her

Die deutsche Süßwarenindustrie hat in diesem Jahr nach eigenen Angaben weniger Schokoladen-Nikoläuse und -Weihnachtsmänner hergestellt als im Vorjahr. Als Gründe führte der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) am Dienstag "Kostenbelastungen bei wichtigen Rohstoffen wie Kakao und Nüssen, aber auch bei Personal, Energie sowie Bürokratie" an. Hinzu komme die Konsumzurückhaltung von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Verbrenner-Aus: Lockerungen in Aussicht

In Brüssel wird das Aus vom Verbrenner-Aus erwartet: Die Kommission will am Nachmittag ihre Vorschläge für Änderungen an den Regeln für den CO2-Ausstoß von Neuwagen ab 2035 vorlegen. Strittig bis zuletzt war, ob auch Autos mit herkömmlichem Verbrennermotor nach diesem Datum noch neu zugelassen werden dürfen - Ausnahmen für Hybrid-Fahrzeuge, Bio-Benzin oder Bauteile aus Europa könnten das möglich machen.

Textgröße ändern: