Pallade Veneta - Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben

Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben


Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben / Foto: Oli SCARFF - AFP/Archiv

Deutsche Küstenfischer sollen nach einem Vorschlag der EU-Kommission im kommenden Jahr keinen Hering in der Ostsee fischen dürfen. Die Bestandsgröße des Herings in der westlichen Ostsee liege "nach wie vor deutlich unter den Mindestwerten", erklärte die Kommission am Montag. Die Behörde schlägt daher vor, 2027 die bisher geltende "Ausnahme für die kleine Küstenfischerei aufzuheben".

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Bisher ist es deutschen Küstenfischern trotz weitgehender Fangverbote erlaubt, geringe Mengen an Hering zu fangen. Die Fischbestände sind in der Ostsee seit Jahren bedroht, die EU schränkt die Fischerei deshalb stark ein.

Insbesondere für Dorsch und Hering gelten in der für deutsche Fischer relevanten westlichen Ostsee seit mehreren Jahren weitgehende Fangverbote. Außerdem gelten Obergrenzen für den sogenannten Beifang, also Fische, die unerwünscht ins Netz gehen und dabei häufig verenden. Im kommenden Jahr soll diese Obergrenze der Kommission zufolge für Hering um 45 Prozent und für Dorsch um rund neun Prozent sinken.

In anderen Teilen der Ostsee schlägt die Kommission vor, die Fangmöglichkeiten für Hering und Sprotte zu erhöhen. Die Fänge von Scholle und Lachs würden demnach im Vergleich zu diesem Jahr unverändert bleiben.

Die jährlichen Vorschläge der EU-Kommission basieren auf Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). Auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags werden nun die EU-Länder über die zulässigen Höchstmengen verhandeln. Eine Einigung soll bis Ende Oktober erfolgen.

D.Vanacore--PV

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